Steuern & Geld
Welche Steuern zahlen Selbstständige?
Wenn du dich selbstständig machst, begegnen dir schnell Begriffe wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Steuer-Vorauszahlung. Gleichzeitig zahlst du möglicherweise Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Was davon tatsächlich auf dich zutrifft und wie hoch die Belastung ist, hängt von deiner Tätigkeit und deiner persönlichen Situation ab.
Besonders wichtig ist eine Unterscheidung: Umsatz, Gewinn, zu versteuerndes Einkommen und privat verfügbares Geld sind nicht dasselbe.
Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Steuern für Selbstständige relevant sein können, worauf sie berechnet werden und an welchen Stellen einfache Faustregeln in die Irre führen.
Firmenplan Redaktion
Inhaltlich geprüft:
Das Wichtigste in Kürze
- Einkommensteuer wird bei Selbstständigen nicht einfach auf den Umsatz berechnet.
- Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit ist für die Einkommensteuer zunächst der steuerlich ermittelte Gewinn relevant. Gewinn und zu versteuerndes Einkommen sind aber nicht dasselbe.
- Gewerbliche Einzelunternehmer können zusätzlich mit Gewerbesteuer zu tun haben. Für natürliche Personen gibt es einen Freibetrag; außerdem kann die Gewerbesteuer über eine gesetzliche Ermäßigung der Einkommensteuer teilweise berücksichtigt werden.
- Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind zwei unterschiedliche Steuerarten. Auch die Kleinunternehmerregelung ist keine Einkommensteuerbefreiung.
- Kranken-, Pflege- und gegebenenfalls Rentenversicherungsbeiträge sind keine Steuern. Sie beeinflussen trotzdem erheblich, was dir privat zur Verfügung steht.
- Plane Steuerzahlungen und mögliche Nachzahlungen in deiner Liquidität ein, statt dich auf eine pauschale Rücklagenquote zu verlassen.
Inhalt anzeigen
1. Welche Steuern können für Selbstständige relevant sein?
Für einen selbstständigen Einzelunternehmer oder Freiberufler können insbesondere diese Steuerarten relevant sein:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- bei einem Gewerbebetrieb gegebenenfalls Gewerbesteuer
- gegebenenfalls Solidaritätszuschlag
- gegebenenfalls Kirchensteuer
Welche davon tatsächlich anfallen, lässt sich nicht allein anhand deines Umsatzes bestimmen.
Dieser Artikel betrachtet Selbstständige als natürliche Personen, insbesondere Freiberufler und gewerbliche Einzelunternehmer in Deutschland.
2. Zahlst du Einkommensteuer auf deinen Umsatz oder deinen Gewinn?
Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit sind die Einkünfte nach § 2 EStG grundsätzlich der Gewinn. (Quelle: § 2 Einkommensteuergesetz (EStG))
Das bedeutet: Für die Einkommensteuer ist nicht einfach dein gesamter Unternehmensumsatz die entscheidende Größe.
Vereinfacht kannst du dir den ersten Schritt so vorstellen:
Umsatz – betriebliche Ausgaben = Gewinn
Die steuerliche Gewinnermittlung kann im Einzelfall allerdings komplexer sein. Nicht jede Zahlung lässt sich automatisch und vollständig als Betriebsausgabe abziehen, und je nach Art der Gewinnermittlung gelten weitere Regeln.
3. Beispiel: Umsatz ist nicht Gewinn
Das bedeutet aber nicht, dass 70.000 € automatisch das zu versteuernde Einkommen sind. Und es bedeutet erst recht nicht, dass 70.000 € privat zur Verfügung stehen.
Genau hier beginnt der Unterschied zwischen Unternehmenszahlen und persönlicher Steuerbelastung.
4. Gewinn ist nicht gleich zu versteuerndes Einkommen
Das Einkommensteuerrecht kennt mehrere Rechenschritte.
Bei Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist der Gewinn zunächst eine Einkunftsgröße. Hat eine Person weitere Einkünfte – beispielsweise aus einem Arbeitsverhältnis, Vermietung oder anderen steuerlich relevanten Quellen – können auch diese in die persönliche Einkommensteuer einfließen.
Anschließend kennt das Einkommensteuerrecht weitere Größen wie den Gesamtbetrag der Einkünfte, das Einkommen und schließlich das zu versteuernde Einkommen.
Unter anderem können dabei gesetzlich vorgesehene Sonderausgaben und andere Abzugsbeträge eine Rolle spielen.
Das zu versteuernde Einkommen bildet schließlich die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer. (Quelle: § 2 Einkommensteuergesetz (EStG))
5. Wie funktioniert die Einkommensteuer für Selbstständige?
Für Selbstständige gibt es keinen besonderen pauschalen Einkommensteuersatz.
Die tarifliche Einkommensteuer richtet sich grundsätzlich nach dem zu versteuernden Einkommen und ist progressiv ausgestaltet.
Für den Veranlagungszeitraum 2026 sieht § 32a EStG unter anderem folgende Tarifbereiche vor: (Quelle: § 32a Einkommensteuergesetz (EStG))
- bis 12.348 € zu versteuerndes Einkommen: Grundfreibetrag, tarifliche Einkommensteuer 0 €
- 12.349 € bis 17.799 €: erste progressive Tarifzone
- 17.800 € bis 69.878 €: weitere progressive Tarifzone
- 69.879 € bis 277.825 €: Tarifformel mit 42 %
- ab 277.826 €: Tarifformel mit 45 %
Das bedeutet nicht, dass beim Überschreiten einer Grenze plötzlich dein gesamtes Einkommen mit 42 % oder 45 % besteuert wird. Die Einkommensteuer ergibt sich aus dem gesetzlichen Tarif.
6. Was bedeutet der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 €.
Bis zu dieser Höhe des zu versteuernden Einkommens beträgt die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG 0 €. (Quelle: § 32a Einkommensteuergesetz (EStG))
Dabei ist eine Unterscheidung entscheidend:
7. Welche Rolle spielen Betriebsausgaben?
Betriebsausgaben sind nach § 4 EStG Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. (Quelle: § 4 Einkommensteuergesetz (EStG))
Je nach Unternehmen können dazu beispielsweise gehören:
- Software und betriebliche digitale Dienste
- Büromiete
- Arbeitsmittel
- Wareneinkauf und Material
- bestimmte betriebliche Versicherungen
- bestimmte Fahrt- und Reisekosten
- Werbung und Marketing
- Steuer- oder Rechtsberatung für betriebliche Angelegenheiten
Betriebsausgaben können den steuerlichen Gewinn mindern.
Das bedeutet allerdings nicht:
„Alles, was irgendwie mit meinem Unternehmen zu tun hat, kann ich vollständig von der Steuer absetzen.“
Für verschiedene Ausgaben bestehen besondere Voraussetzungen, Einschränkungen oder Abzugsverbote. Außerdem können beispielsweise bei länger nutzbaren Wirtschaftsgütern andere Regeln gelten als bei einer gewöhnlichen laufenden Ausgabe.
Dieser Ratgeber ersetzt deshalb keine Prüfung einzelner Ausgaben.
8. Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung?
Viele Selbstständige ermitteln ihren Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR.
§ 4 Abs. 3 EStG ermöglicht diese Form der Gewinnermittlung Steuerpflichtigen, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch tatsächlich keine entsprechenden Bücher und Abschlüsse führen. (Quelle: § 4 Einkommensteuergesetz (EStG), Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR))
Vereinfacht wird dabei der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt; das Gesetz enthält daneben weitere Regeln und Korrekturen.
Die EÜR ist also eine Form der steuerlichen Gewinnermittlung.
Sie ist nicht gleichbedeutend mit einer einfachen privaten Liste aus Einnahmen und Ausgaben und gilt auch nicht automatisch für jeden Selbstständigen.
9. Wann fällt Gewerbesteuer an?
Gewerbesteuer betrifft grundsätzlich Gewerbebetriebe.
Wer steuerlich eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, zahlt nicht allein aufgrund dieser freiberuflichen Tätigkeit Gewerbesteuer.
Bei einem gewerblichen Einzelunternehmen kann Gewerbesteuer dagegen relevant werden.
Dabei wird nicht einfach der Umsatz besteuert. Ausgangspunkt für den Gewerbeertrag ist grundsätzlich der nach Einkommensteuerrecht ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Dieser wird nach den gewerbesteuerlichen Vorschriften um bestimmte Beträge erhöht oder vermindert. (Quelle: § 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG), § 7 Gewerbesteuergesetz (GewStG))
Deshalb sind Gewinn und Gewerbeertrag nicht zwingend identisch.
10. Wie funktionieren Freibetrag, Steuermesszahl und Hebesatz?
Für natürliche Personen und Personengesellschaften sieht § 11 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € beim Gewerbeertrag vor. (Quelle: § 11 Gewerbesteuergesetz (GewStG))
Der Gewerbeertrag wird dabei zunächst nach den gesetzlichen Regeln auf volle 100 € nach unten abgerundet und anschließend – soweit möglich – um den Freibetrag gekürzt.
Auf den verbleibenden Betrag wird grundsätzlich eine Steuermesszahl von 3,5 % angewendet.
Das Ergebnis ist der Gewerbesteuer-Messbetrag.
Auf diesen Messbetrag wird anschließend der Gewerbesteuer-Hebesatz der zuständigen Gemeinde angewendet. Den Hebesatz bestimmt die Gemeinde. (Quelle: § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG))
Das erklärt, warum die Gewerbesteuerbelastung nicht an jedem Unternehmensstandort gleich sein muss.
11. Kommt die Gewerbesteuer einfach zur Einkommensteuer hinzu?
Bei gewerblichen Einzelunternehmern sollte man Einkommensteuer und Gewerbesteuer nicht völlig getrennt betrachten.
§ 35 EStG sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer für gewerbliche Einkünfte vor. (Quelle: § 35 Einkommensteuergesetz (EStG))
Bei Einkünften aus einem gewerblichen Unternehmen kann sich die tarifliche Einkommensteuer grundsätzlich um das Vierfache des festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrags ermäßigen.
Dabei gelten gesetzliche Begrenzungen. Die Ermäßigung ist insbesondere durch den auf die gewerblichen Einkünfte entfallenden Anteil der tariflichen Einkommensteuer und durch die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer begrenzt.
Deshalb ist die Aussage
„Gewerbesteuer kommt einfach vollständig auf die Einkommensteuer obendrauf“
zu pauschal.
Wie stark die Gewerbesteuer die Gesamtbelastung tatsächlich erhöht, hängt vom konkreten Fall und unter anderem vom kommunalen Hebesatz ab.
12. Was ist Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer funktioniert anders als die persönliche Einkommensteuer.
Nach § 12 UStG beträgt der allgemeine Umsatzsteuersatz 19 %. Für bestimmte Umsätze sieht das Gesetz einen ermäßigten Steuersatz von 7 % vor; daneben existieren Steuerbefreiungen und weitere Sonderregelungen. (Quelle: § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG))
Wenn du Umsatzsteuer in Rechnung stellst und von deinen Kunden vereinnahmst, solltest du den entsprechenden Betrag in deiner Liquiditätsplanung nicht wie frei verfügbares privates Einkommen behandeln.
Denn für deine tatsächliche Umsatzsteuerbelastung können unter anderem deine steuerpflichtigen Umsätze, abziehbare Vorsteuerbeträge und weitere umsatzsteuerliche Regeln relevant sein.
Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind deshalb zwei unterschiedliche Themen.
13. Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer.
Nach § 19 UStG sind die dort erfassten Umsätze eines im Inland ansässigen Unternehmers steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet. (Quelle: § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG))
Die Regelung wurde zum Jahr 2025 grundlegend geändert.
Auch ein Kleinunternehmer kann Einkommensteuer zahlen, wenn sich aus seiner persönlichen steuerlichen Situation eine entsprechende Einkommensteuer ergibt.
Ob die Kleinunternehmerregelung im konkreten Fall angewendet werden kann und welche umsatzsteuerlichen Folgen daraus entstehen, ist von der Einkommensteuer getrennt zu beurteilen.
14. Was ist Vorsteuer?
Wenn dir ein anderer Unternehmer für eine Leistung an dein Unternehmen Umsatzsteuer berechnet, kann diese unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer abzugsfähig sein.
§ 15 UStG regelt beispielsweise den Vorsteuerabzug für gesetzlich geschuldete Steuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für dein Unternehmen ausgeführt wurden. Zu den Voraussetzungen gehört in diesem Fall grundsätzlich auch eine nach den gesetzlichen Vorgaben ausgestellte Rechnung. (Quelle: § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG))
Das bedeutet aber nicht, dass jede gezahlte Umsatzsteuer automatisch vollständig als Vorsteuer abziehbar ist.
Ob und in welchem Umfang ein Vorsteuerabzug möglich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Verwendung ab.
15. Wann kann Solidaritätszuschlag anfallen?
Der Solidaritätszuschlag beträgt nicht automatisch für jeden Selbstständigen 5,5 % seiner Einkommensteuer.
Für 2026 gilt bei einkommensteuerpflichtigen Personen eine gesetzliche Freigrenze.
In den Fällen des § 32a Abs. 5 und 6 EStG beträgt sie 40.700 € der für den Solidaritätszuschlag maßgeblichen Bemessungsgrundlage.
In den anderen Fällen beträgt sie 20.350 €.
Wird die jeweilige Freigrenze überschritten, verhindert eine gesetzliche Milderungsregel einen unmittelbaren Sprung auf die volle Belastung.
Der reguläre Zuschlagsatz beträgt 5,5 % der Bemessungsgrundlage. Innerhalb der Milderungszone begrenzt § 4 SolzG den Zuschlag zusätzlich. (Quelle: § 3 Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG), § 4 Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG))
Für deine Planung bedeutet das:
„Einkommensteuer × 5,5 %“ ist nicht für jeden Fall die richtige Soli-Berechnung.
16. Wann fällt Kirchensteuer an?
Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, kann zusätzlich Kirchensteuer anfallen.
Die konkrete Belastung hängt unter anderem vom Bundesland und den kirchensteuerrechtlichen Voraussetzungen ab.
Kirchensteuer sollte deshalb nicht pauschal in jede Rechnung für Selbstständige aufgenommen werden.
Sie ist eine persönliche steuerliche Belastung und keine Betriebsausgabe, die einfach vom Unternehmensumsatz abgezogen wird.
17. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind keine Steuern
Für deine private Finanzplanung reicht es nicht, nur auf die Steuern zu schauen.
Als Selbstständiger können insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erheblich sein. Bei bestimmten Selbstständigen kann außerdem Rentenversicherungspflicht bestehen.
Diese Beiträge sind keine Steuern.
Sie können steuerlich trotzdem eine Rolle spielen. Das Einkommensteuergesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen den Abzug von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben vor. (Quelle: § 10 Einkommensteuergesetz (EStG))
Damit wird ein wichtiger Unterschied deutlich:
Steuerbelastung und gesamte persönliche Belastung sind nicht dasselbe.
Wenn du wissen möchtest, was dir aus deinem Unternehmen tatsächlich privat zur Verfügung steht, musst du deshalb mehr betrachten als nur die Einkommensteuer.
18. Wann werden Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig?
Selbstständige zahlen ihre Einkommensteuer nicht zwangsläufig erst nach Abgabe der Jahressteuererklärung.
Wenn das Finanzamt Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzt, sind diese nach § 37 EStG grundsätzlich an vier Terminen fällig: (Quelle: § 37 Einkommensteuergesetz (EStG))
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen durch einen Vorauszahlungsbescheid fest.
Die Vorauszahlungen werden später bei der Jahresveranlagung berücksichtigt.
Für deine Liquiditätsplanung bedeutet das: Steuerzahlungen können während des Jahres zu konkreten Fälligkeitsterminen größere Geldabflüsse verursachen.
19. Warum kann es trotzdem zu einer Steuernachzahlung kommen?
Vorauszahlungen basieren nicht darauf, dass das Finanzamt deinen tatsächlichen zukünftigen Gewinn bereits kennt.
Entwickelt sich dein Unternehmen anders als angenommen, kann die endgültige Einkommensteuer von den bereits geleisteten Vorauszahlungen abweichen.
Steigt dein Gewinn beispielsweise deutlich, kann sich später eine Nachzahlung ergeben.
Umgekehrt können sich auch andere Abweichungen ergeben.
Deshalb solltest du einen hohen Kontostand nicht automatisch mit frei verfügbarem Geld gleichsetzen.
20. Wie viel solltest du für Steuern zurücklegen?
Eine pauschale Aussage wie
„Lege immer 30 % deines Gewinns für Steuern zurück“
ist nicht für jeden Selbstständigen verlässlich.
Die tatsächliche Belastung kann unter anderem beeinflusst werden durch:
- Höhe und Zusammensetzung deiner Einkünfte
- steuerlich anzuerkennende Ausgaben und Abzüge
- Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit
- Gewerbesteuer und kommunalen Hebesatz
- Kirchensteuerpflicht
- persönliche steuerliche Umstände
- bereits festgesetzte Vorauszahlungen
- deine umsatzsteuerliche Situation
Eine feste Prozentzahl kann deshalb in einem Fall zu hoch und in einem anderen Fall deutlich zu niedrig sein.
Sinnvoller ist es, deine erwarteten Steuerzahlungen konkret in die Liquiditätsplanung aufzunehmen und sie mit neuen Bescheiden und der tatsächlichen Unternehmensentwicklung regelmäßig zu aktualisieren.
21. Zahle ich nur auf das Geld Steuern, das ich mir privat auszahle?
Bei einem Einzelunternehmen funktioniert die Einkommensteuer nicht wie ein Geschäftsführergehalt einer GmbH.
Wenn du Geld vom betrieblichen Konto für private Zwecke entnimmst, bestimmt die Höhe dieser Privatentnahme nicht einfach deinen steuerlichen Gewinn.
22. Was bleibt dir am Ende wirklich privat?
Jetzt lassen sich die Begriffe zusammenführen.
Für eine einfache Unternehmensplanung kannst du dir zunächst folgende Richtung merken:
Umsatz
– betriebliche Ausgaben
= Gewinn
Danach beginnt die persönliche Ebene.
Für die Einkommensteuer können weitere Einkünfte, Sonderausgaben und andere steuerliche Faktoren relevant sein. Zusätzlich können – je nach Situation – Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung eine Rolle spielen.
Deshalb gilt:
Umsatz ≠ Gewinn ≠ zu versteuerndes Einkommen ≠ privat verfügbares Geld.
Der Rechner bildet einen definierten Standardfall für 2026 ab und ersetzt keine vollständige Steuerberechnung. Weitere Einkünfte und verschiedene Sonderfälle können außerhalb des unterstützten Modells liegen. Insbesondere werden beispielsweise eine verpflichtende gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, Rürup und KSK nicht als allgemeiner Standardfall des Rechners abgebildet.
23. Checkliste: Steuern als Selbstständiger im Blick behalten
- Umsatz und Gewinn nicht verwechseln
- betriebliche Ausgaben sauber erfassen
- klären, wie der Gewinn steuerlich ermittelt wird
- prüfen, ob eine EÜR für dich zutrifft
- bei gewerblicher Tätigkeit Gewerbesteuer berücksichtigen
- kommunalen Gewerbesteuer-Hebesatz kennen
- umsatzsteuerliche Behandlung klären
- Kleinunternehmerregelung nicht mit Einkommensteuer verwechseln
- gegebenenfalls Vorsteuer korrekt berücksichtigen
- Einkommensteuer-Vorauszahlungen einplanen
- mögliche Nachzahlungen in der Liquiditätsplanung berücksichtigen
- Kirchensteuer nur berücksichtigen, wenn sie für dich relevant ist
- Kranken- und Pflegeversicherung getrennt von Steuern planen
- mögliche Rentenversicherungspflicht separat prüfen
- private Entnahmen nicht mit Betriebsausgaben verwechseln
- Steuerplanung regelmäßig an die tatsächliche Unternehmensentwicklung anpassen
Was bedeutet das für dich?
Für die ersten Planungen brauchst du nicht jede Einzelregel des deutschen Steuerrechts zu beherrschen.
Du solltest aber verstehen, welche Zahlen unterschiedliche Aufgaben haben.
Dein Umsatz zeigt, was dein Unternehmen erlöst. Nach den steuerlich relevanten betrieblichen Ausgaben entsteht der Gewinn. Dieser Gewinn kann in deine persönliche Einkommensteuer einfließen, ist aber nicht automatisch dein zu versteuerndes Einkommen. Und selbst nach der Einkommensteuer können weitere Belastungen darüber entscheiden, was dir tatsächlich privat zur Verfügung steht.
Wenn du diese Ebenen sauber trennst, kannst du deine Preise, deinen notwendigen Umsatz und deine privaten Erwartungen wesentlich sinnvoller planen.
Weiterlesen
- GründenSelbstständig machen: Womit fange ich an?Du möchtest dich selbstständig machen? Erfahre Schritt für Schritt, was du zu Tätigkeit, Anmeldung, Steuern, Versicherungen, Preisen und ersten Kunden klären solltest.Artikel lesen
- Versicherung & VorsorgeKrankenversicherung für Selbstständige: GKV, PKV und Beiträge 2026Wie funktioniert die Krankenversicherung für Selbstständige? Erfahre, wie GKV-Beiträge 2026 berechnet werden, welche Rolle Krankengeld und Pflegeversicherung spielen und worin sich GKV und PKV unterscheiden.Artikel lesen
- Versicherung & VorsorgeRentenversicherung für Selbstständige: Pflicht, Beiträge und Regeln 2026Welche Selbstständigen müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Erfahre, wer 2026 pflichtversichert sein kann, wie Beiträge berechnet werden und welche Alternativen es gibt.Artikel lesen
- GründenGewerbe oder Freiberufler? Unterschiede, Steuern und AnmeldungGewerbe oder Freiberufler? Erfahre, wie sich beide Formen unterscheiden, wann eine Gewerbeanmeldung nötig sein kann und welche Folgen die Einordnung hat.Artikel lesen
- Steuern & GeldUmsatz, Gewinn und Einkommen: Was ist der Unterschied?Umsatz, Gewinn, Einkommen und zu versteuerndes Einkommen sind nicht dasselbe. Erfahre, welche Zahl was bedeutet und was dir privat bleibt.Artikel lesen
Amtliche Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 2 Einkommensteuergesetz (EStG) – Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
- Bundesministerium der Justiz: § 4 Einkommensteuergesetz (EStG) – Gewinnbegriff im Allgemeinen
- Bundesministerium der Justiz: § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) – Sonderausgaben
- Bundesministerium der Justiz: § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) – Einkommensteuertarif
- Bundesministerium der Justiz: § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) – Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
- Bundesministerium der Justiz: § 37 Einkommensteuergesetz (EStG) – Einkommensteuer-Vorauszahlung
- ELSTER: Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)
- Bundesministerium der Justiz: § 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) – Steuergegenstand
- Bundesministerium der Justiz: § 7 Gewerbesteuergesetz (GewStG) – Gewerbeertrag
- Bundesministerium der Justiz: § 11 Gewerbesteuergesetz (GewStG) – Steuermesszahl und Steuermessbetrag
- Bundesministerium der Justiz: § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) – Hebesatz
- Bundesministerium der Justiz: § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) – Steuersätze
- Bundesministerium der Justiz: § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) – Vorsteuerabzug
- Bundesministerium der Justiz: § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) – Besteuerung der Kleinunternehmer
- Bundesministerium der Justiz: § 3 Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG) – Bemessungsgrundlage
- Bundesministerium der Justiz: § 4 Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG) – Zuschlagsatz
Firmenplan-Ratgeberartikel dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.