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Glossar für Selbstständige

Begriffe rund um Umsatz, Gewinn, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung, Stundensatz und Mitarbeiterkosten — kurz erklärt und dort abgegrenzt, wo Verwechslungen zu falschen Schlüssen führen.

Wie Firmenplan rechnet, steht in der Methodik. Welche Werte und Rechtsgrundlagen dahinterstehen, steht unter Quellen.

Unternehmen & Gewinn

Umsatz (Jahresumsatz)

Die Einnahmen deines Unternehmens aus seiner Geschäftstätigkeit, bevor Betriebsausgaben abgezogen werden. In Firmenplan ist damit immer ein Jahresbetrag für ein volles Kalenderjahr gemeint.

Umsatz ist nicht Gewinn und erst recht nicht das Geld, das dir privat zur Verfügung steht.

Der Umsatz ist der Ausgangspunkt der Berechnung „Was bleibt mir als Selbstständiger?“ und in den Rückwärtsrechnungen für Stundensatz und Umsatzziel die gesuchte Größe.

Umsatzsteuer ist nicht Teil der Berechnungen. Gemeint sind immer Netto-Beträge ohne Umsatzsteuer.

Betriebsausgaben

Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind, zum Beispiel Software, Büro, Versicherungen des Betriebs, Fahrzeugkosten oder Fremdleistungen. Sie mindern den Gewinn und damit auch Steuern und Beiträge.

Firmenplan übernimmt die Betriebsausgaben als deine Angabe und behandelt sie in den Planungsrechnungen als festen Jahresbetrag. Sie wachsen also nicht automatisch mit einem höheren Umsatz mit.

Private Lebenshaltungskosten gehören nicht dazu. Ob eine einzelne Ausgabe steuerlich abziehbar ist, entscheidet Firmenplan nicht.

Gewinn

Im Firmenplan-Modell grundsätzlich Umsatz minus der berücksichtigten Betriebsausgaben. Der Gewinn ist eine betriebliche Größe vor Steuern und vor Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Der Gewinn ist nicht dein privat verfügbares Einkommen: Einkommensteuer, weitere Steuern und Versicherungsbeiträge werden erst danach berücksichtigt.

Rechenweg in der Methodik

Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Die steuerliche Größe, auf die der Einkommensteuertarif angewendet wird. Sie entsteht nicht direkt aus dem Gewinn, sondern erst nach Abzug der steuerlich berücksichtigungsfähigen Beträge.

Das zvE ist weder der Gewinn noch das privat verfügbare Einkommen. Es liegt rechnerisch zwischen beiden und ist eine reine Steuergröße.

Firmenplan ermittelt im unterstützten Modell ein eng definiertes, vereinfachtes zu versteuerndes Einkommen für die Berechnung. Das ist ausdrücklich nicht die vollständige steuerliche Ermittlung eines realen Steuerfalls mit allen möglichen Abzügen und Einkunftsarten.

Rechenweg in der Methodik

Privat verfügbares Einkommen

Die Firmenplan-Zielgröße dafür, was von deinem Gewinn nach den im Modell berücksichtigten Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen rechnerisch übrig bleibt.

Das ist kein gesetzlich definierter Nettobegriff und nicht mit dem Netto einer Angestelltenabrechnung vergleichbar.

Der Wert ist kein Bankguthaben und keine vollständige private Haushaltsrechnung: Lebenshaltung, Rücklagen, Kredite, Sparen und freiwillige Altersvorsorge sind nicht abgezogen.

Rechenweg in der Methodik

Freiberuflich oder gewerblich

Zwei unterschiedliche steuerliche Einordnungen selbstständiger Tätigkeit. § 18 EStG beschreibt Einkünfte aus selbständiger Arbeit, darunter freiberufliche Tätigkeiten, Katalogberufe und ähnliche Berufe. § 15 EStG beschreibt Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Die Einordnung entscheidet unter anderem darüber, ob Gewerbesteuer anfällt.

Ob eine konkrete Tätigkeit steuerlich freiberuflich oder gewerblich einzuordnen ist, hängt von der tatsächlichen Tätigkeit ab. Firmenplan nimmt deine Auswahl als Eingabe und trifft diese Einordnung nicht für dich.

Steuern

Einkommensteuer

Die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen einer natürlichen Person. Der Tarif ist progressiv: mit steigendem Einkommen steigt der Anteil, der auf den zusätzlichen Einkommensteil entfällt.

Firmenplan wendet den Einkommensteuertarif für die Einzelveranlagung auf das im Modell ermittelte zu versteuernde Einkommen an und weist das Ergebnis als Planungswert aus.

Das ist keine Steuerberechnung für deinen Steuerbescheid und keine Steuerberatung.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Solidaritätszuschlag

Ein Zuschlag, der auf die Einkommensteuer erhoben wird. Er fällt erst oberhalb einer Freigrenze an; im Übergangsbereich gilt eine Milderungsregel.

Firmenplan berücksichtigt Freigrenze und Milderungsregel des Planungsjahres.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Kirchensteuer

Eine Steuer, die kirchensteuerpflichtige Personen zusätzlich zur Einkommensteuer zahlen. Der Satz hängt vom Bundesland des Wohnsitzes ab.

Firmenplan berücksichtigt die Kirchensteuer nur, wenn du angibst, kirchensteuerpflichtig zu sein, und verwendet dafür den Satz deines angegebenen Bundeslands.

Besondere Fälle wie eine Kappung, besonderes Kirchgeld oder ein unterjähriger Ein- oder Austritt sind nicht abgebildet.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Gewerbesteuer

Eine Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebs. Freiberufliche Tätigkeit unterliegt ihr grundsätzlich nicht.

Firmenplan rechnet Gewerbesteuer nur bei gewerblicher Tätigkeit und berücksichtigt dabei Freibetrag, Steuermesszahl und deinen angegebenen Hebesatz.

Hinzurechnungen, Kürzungen und mehrere Gewerbebetriebe sind nicht Teil des Modells.

Rechenweg in der Methodik

Gewerbesteuer-Hebesatz

Der Prozentsatz, den deine Gemeinde auf den Steuermessbetrag anwendet. Er wird von der Gemeinde festgelegt und unterscheidet sich von Ort zu Ort deutlich.

Der Hebesatz ist eine Eingabe. Firmenplan kennt ihn nicht automatisch; du findest ihn bei deiner Gemeinde.

Gewerbesteuer-Freibetrag, Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Drei aufeinander folgende Schritte der Gewerbesteuer: Der Freibetrag mindert im hier relevanten Fall die Bemessungsgrundlage. Auf den so ermittelten Gewerbeertrag wird die Steuermesszahl angewendet. Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag.

Der Steuermessbetrag ist noch nicht die zu zahlende Gewerbesteuer. Erst der Hebesatz der Gemeinde wird darauf angewendet.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Gewerbesteueranrechnung (§ 35 EStG)

Eine Steuerermäßigung: Ein Teil der gezahlten Gewerbesteuer kann auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Damit soll eine doppelte Belastung desselben Gewinns gemildert werden.

Die Gewerbesteuer wird dadurch nicht erstattet, und eine vollständige Neutralisierung tritt nicht in jedem Fall ein — insbesondere nicht bei hohen Hebesätzen.

Firmenplan berücksichtigt die im Modell vorgesehene Anrechnung bei der ausgewiesenen Einkommensteuer.

Rechenweg in der Methodik

Kranken- & Pflegeversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung für freiwillig versicherte Selbstständige

Hauptberuflich Selbstständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel freiwillig versichert. Ihr Beitrag wird nicht wie bei Angestellten vom Arbeitgeber geteilt, sondern vollständig selbst getragen und aus den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet.

Firmenplan bildet diesen Fall ab: freiwillig gesetzlich versichert, hauptberuflich selbstständig, ohne weitere relevante beitragspflichtige Einnahmen.

Private Kranken- und Pflegeversicherung wird nicht tarifiert. Dort stammen die Beiträge aus deinen Eingaben.

Allgemeiner und ermäßigter GKV-Beitragssatz

Zwei gesetzlich festgelegte Beitragssätze der Krankenversicherung. Der ermäßigte Satz gilt grundsätzlich ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch, der allgemeine Satz mit entsprechendem Anspruch.

Welcher der beiden Sätze verwendet wird, ergibt sich aus deiner Auswahl im Rechner.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Krankengeldanspruch

Der Anspruch auf gesetzliche Geldleistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Freiwillig versicherte Selbstständige können ihn wählen; dann gilt der allgemeine statt des ermäßigten Beitragssatzes.

Firmenplan bewertet nicht, ob dieser Anspruch für dich sinnvoll ist, sondern nutzt deine Auswahl für den Beitragssatz.

Zusatzbeitrag und durchschnittlicher Zusatzbeitrag

Zusätzlich zum allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz erhebt jede Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag. Weil er kassenindividuell ist, gibt es keinen für alle geltenden Wert. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist ein offiziell veröffentlichter Rechenwert zur Orientierung.

Du kannst deinen eigenen Zusatzbeitrag eintragen oder für die Planung den Durchschnittswert verwenden. Firmenplan kennzeichnet diesen Fall als Planungsannahme.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Pflegeversicherung

Eine eigene Sozialversicherung neben der Krankenversicherung mit eigenem Beitragssatz. Die Beiträge werden bei freiwillig versicherten Selbstständigen aus derselben Beitragsbasis wie die Krankenversicherungsbeiträge berechnet.

Firmenplan weist Kranken- und Pflegeversicherung getrennt aus, verwendet für sie im Modell aber dieselbe Beitragsbemessungsgrenze.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Kinderlosenzuschlag und Kinderabschlag in der Pflegeversicherung

Zwei Regelungen innerhalb der Pflegeversicherung: Kinderlose zahlen ab einem bestimmten Alter einen Zuschlag. Bei mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 kann sich der Beitrag dagegen verringern.

Beides betrifft ausschließlich den Pflegeversicherungsbeitrag. Steuerliche Wirkungen von Kindern sind eine andere Frage und ergeben sich daraus nicht.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die Grenze, bis zu der Einnahmen für die Beitragsberechnung der Sozialversicherung herangezogen werden. Oberhalb dieser Grenze steigen die Beiträge nicht weiter, auch wenn das Einkommen weiter steigt.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht die Versicherungspflichtgrenze: Sie begrenzt die Beitragshöhe, sie entscheidet nicht über eine Versicherungspflicht.

Firmenplan wendet die Grenze des Planungsjahres in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei den Arbeitgeberanteilen an.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Mindestbemessungsgrundlage

Für freiwillig gesetzlich Versicherte kann eine gesetzliche Mindestbasis für die Beitragsberechnung gelten. Die Beitragsbasis sinkt deshalb nicht beliebig mit einem niedrigeren tatsächlichen Einkommen.

Firmenplan berücksichtigt diese Untergrenze im unterstützten Fall: hauptberuflich selbstständig, freiwillig gesetzlich versichert, ohne weitere relevante beitragspflichtige Einnahmen.

Eine vollständige Einkommensprüfung deiner Krankenkasse ist das nicht; deine Kasse kann weitere Einnahmen einbeziehen.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Versicherungspflichtgrenze (JAEG)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze betrifft Arbeitnehmer: Oberhalb dieses regelmäßigen Jahresentgelts endet die Krankenversicherungspflicht, und eine freiwillige oder private Versicherung wird möglich.

Sie ist eine andere Rechengröße als die Beitragsbemessungsgrenze und bestimmt nicht die Beitragshöhe. Für deine eigene freiwillige Versicherung als Selbstständiger ist sie nicht maßgeblich.

Im Mitarbeiterkosten-Rechner kann diese Grenze bei hohen Gehältern relevant werden; der Rechner weist den zugrunde gelegten Fall dann aus.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Stundensatz & Planung

Netto-Stundensatz

Der Rechnungsbetrag pro abrechenbarer Stunde ohne Umsatzsteuer.

Das ist nicht dein privates Einkommen pro Stunde. Steuern, Beiträge und Betriebsausgaben sind darin noch enthalten.

Der Stundensatzrechner gibt den kleinsten ganzen Euro-Satz aus, mit dem dein gewünschtes privat verfügbares Einkommen im Modell erreicht wird.

Das Ergebnis ist keine Marktpreisempfehlung. Ob ein Satz durchsetzbar ist, bewertet Firmenplan nicht.

Abrechenbare Stunden und abrechenbarer Anteil

Abrechenbare Stunden sind die Arbeitsstunden, die du Kunden tatsächlich in Rechnung stellst. Der abrechenbare Anteil ist deren Anteil an deiner gesamten Arbeitszeit — Akquise, Angebote, Buchhaltung und Organisation gehören nicht dazu.

Wochenstunden, Arbeitswochen und abrechenbarer Anteil sind deine eigenen Planungsannahmen. Firmenplan setzt dafür keine Richtwerte für Urlaub, Feiertage, Krankheit oder eine „übliche“ Auslastung.

Planungsumsatz (benötigter Jahresumsatz)

Der Jahresumsatz, der sich aus einer Rückwärtsrechnung ergibt: Firmenplan sucht den Umsatz, bei dem dein gewünschtes privat verfügbares Einkommen unter deinen Angaben erreicht wird.

Der Planungsumsatz ist dieselbe Größe wie „Umsatz“, nur aus der Zielrichtung berechnet statt eingegeben.

Gesucht wird auf einem Raster ganzer Euro. Der Wert ist damit bewusst keine centgenaue Schwelle.

Rechenweg in der Methodik

Planungswert

Ein rechnerisches Ergebnis auf Basis deiner Eingaben und der Modellannahmen für das Planungsjahr.

Ein Planungswert ist keine Prognose: Er sagt nicht, dass dieser Umsatz, Gewinn oder private Betrag tatsächlich eintreten wird. Er zeigt, was sich aus den eingegebenen Daten im Modell ergibt.

Firmenplan bezeichnet seine Ergebnisse durchgehend als Planungswerte — auch beim Vergleich mit einem gespeicherten Firmenplan.

Mitarbeiter & Arbeitgeberkosten

Bruttogehalt

Das mit dem Mitarbeiter vereinbarte Gehalt vor Abzug seiner eigenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Das Bruttogehalt ist nicht, was die Stelle den Arbeitgeber kostet: Arbeitgeberanteile und Umlagen kommen hinzu.

Lohnsteuer und Arbeitnehmer-Netto berechnet Firmenplan nicht.

Arbeitgeberanteil

Der Teil der Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, den der Arbeitgeber trägt.

Die Arbeitgeberanteile sind nur ein Teil der zusätzlichen Arbeitgeberbelastungen. Umlagen und Unfallversicherung kommen getrennt hinzu.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Lohnnebenkosten

Ein gebräuchlicher Sammelbegriff für Kosten, die einem Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt entstehen. Es ist keine einzelne gesetzlich definierte Rechengröße; welche Posten gemeint sind, hängt vom Sprachgebrauch ab.

Der Mitarbeiterkosten-Rechner nennt keine pauschale Kennzahl, sondern weist die konkret modellierten Arbeitgeberanteile, Umlagen und Annahmen einzeln aus.

Arbeitgeberkosten (Gesamtkosten der Stelle)

In Firmenplan das Bruttogehalt plus die im Rechner berücksichtigten Arbeitgeberbelastungen: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen U1 und U2, Insolvenzgeldumlage und der Planungswert für die gesetzliche Unfallversicherung.

Diese Größe ist enger als „Personalkosten“ im betrieblichen Sprachgebrauch.

Ausgewiesen werden monatliche und jährliche Arbeitgeberkosten; gerechnet werden zwölf volle Beschäftigungsmonate.

Rechenweg in der Methodik

Personalkosten

Im betrieblichen Sprachgebrauch können Personalkosten weiter reichen als die von Firmenplan modellierten Arbeitgeberkosten — etwa Arbeitsplatz, Hardware, Software, Recruiting, Weiterbildung, Reisen oder freiwillige Zusatzleistungen.

Firmenplan bildet diese weiteren betrieblichen Kosten nicht ab. Der Mitarbeiterkosten-Rechner zeigt Gehalt und die modellierten gesetzlichen Arbeitgeberbelastungen.

Umlage U1 und Umlage U2

Zwei Umlagen der Krankenkassen, die Arbeitgeber zahlen: U1 finanziert die Erstattung von Entgeltfortzahlung bei Krankheit für kleinere Arbeitgeber, U2 Erstattungen im Zusammenhang mit Mutterschaft.

Die Sätze legt die jeweilige Krankenkasse fest. Firmenplan startet mit Werten für das Planungsjahr und kennzeichnet sie als Planungswerte, die du anpassen kannst.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft und Gefahrklasse

Die gesetzliche Unfallversicherung wird von den Berufsgenossenschaften getragen und vom Arbeitgeber allein finanziert. Der Beitrag richtet sich unter anderem nach dem Gefahrtarif der zuständigen Berufsgenossenschaft, der Gefahrklasse der Tätigkeit und dem Umlagesoll.

Anders als bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es hier keinen bundesweit einheitlichen Satz.

Firmenplan rechnet deshalb mit einem ausdrücklich gekennzeichneten Planungswert, den du anpassen kannst.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Erforderlicher zusätzlicher Umsatz (Mehrumsatz)

Eine Unternehmensgröße im Mitarbeiter-Szenario: der zusätzliche Jahresumsatz, den dein Unternehmen im Modell erreichen müsste, damit dir privat wieder mindestens so viel bleibt wie ohne den Mitarbeiter.

Das ist keine Aussage über die Produktivität des Mitarbeiters und nicht der Umsatz, den er persönlich erwirtschaften müsste.

Der Wert ist eine Planungsgröße auf einem Raster ganzer Euro, keine Prognose und keine Zusage, dass sich die Stelle rechnet.

Rechenweg in der Methodik

Planung & Ergebnisqualität

Planungsannahme

Ein Wert, den die Modellrechnung braucht, für den es aber keinen allgemein geltenden gesetzlichen Wert gibt — zum Beispiel weil er von Krankenkasse, Branche oder Betrieb abhängt.

Firmenplan weist solche Werte ausdrücklich als Planungsannahme aus und stellt sie nicht als gesetzliche Vorgabe dar.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Gesetzlicher Parameter

Ein Wert oder eine Regel mit gesetzlicher beziehungsweise offizieller Grundlage, etwa ein Beitragssatz, eine Grenze oder ein Steuertarif.

Gesetzliche Parameter und Planungsannahmen werden in Firmenplan getrennt geführt und getrennt dokumentiert.

Werte und Rechtsgrundlagen unter Quellen

Ergebnisqualität

Firmenplan kennzeichnet, wie belastbar ein Ergebnis ist: ob dein Fall vollständig im unterstützten Modell liegt, ob er mit klar benannten Annahmen gerechnet wird, ob er sich nur eingeschränkt berechnen lässt oder ob er außerhalb des Modells liegt.

Liegt ein Fall außerhalb des Modells, gibt Firmenplan bewusst keine persönliche Zahl aus, statt eine Schätzung wie ein belastbares Ergebnis darzustellen.

Rechenweg in der Methodik

Die Erklärungen beschreiben, wie Firmenplan Begriffe verwendet. Sie ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung.