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Für Selbstständige in Deutschland · Planung für 2026

Stundensatz für Selbstständige berechnen

Berechne, welchen Stundensatz du brauchst, damit dir nach Betriebsausgaben, Steuern und Krankenversicherung dein gewünschtes privates Einkommen bleibt.

Dein Ziel

Wie viel möchtest du nach Betriebsausgaben, den hier berücksichtigten Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung privat zur Verfügung haben? Das ist kein Gehalt, kein Gewinn und kein Umsatz.

Deine Arbeitszeit

Diese Angaben sind deine eigenen Planungsannahmen. Firmenplan rechnet keine Feiertage, Urlaubs- oder Krankheitstage automatisch heraus.

Halbe Stunden sind möglich, zum Beispiel 37,5.

Ziehe von 52 Wochen zum Beispiel Urlaub und andere geplante freie Zeiten ab.

Nicht jede Arbeitsstunde kannst du Kunden berechnen. Berücksichtige zum Beispiel Akquise, Angebote, Buchhaltung, Organisation oder Weiterbildung.

Das entspricht 1.288 Stunden abrechenbar pro Jahr.

Deine Betriebsausgaben

Zum Beispiel Software, Versicherungen, Büro, Fahrzeug, Werbung oder andere betrieblich veranlasste Kosten.

Deine Tätigkeit

Welche Art von Tätigkeit übst du aus?

Orientiere dich an deiner steuerlichen Einordnung. Firmenplan entscheidet nicht, ob deine Tätigkeit steuerlich als freiberuflich oder gewerblich gilt.

Deine Versicherung

Wie bist du krankenversichert?
Welcher Beitragssatz gilt für deine Krankenversicherung?

Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige gilt ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch grundsätzlich der ermäßigte Beitragssatz. Mit entsprechend gewähltem gesetzlichen Krankengeldanspruch gilt der allgemeine Beitragssatz.

Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse

Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Wenn du deinen Satz nicht kennst, kannst du den offiziellen Durchschnittswert für die Planung verwenden.

Zahlst du den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung?

Wenn du unsicher bist, prüfe die Beitragsinformationen deiner Kranken- oder Pflegekasse.

Wie viele für den Pflegeversicherungs-Abschlag relevante Kinder unter 25 hast du?

Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind unter 25 kann sich dein Pflegeversicherungsbeitrag reduzieren.

Deine persönliche Situation

Bist du kirchensteuerpflichtig?
Hast du steuerlich zu berücksichtigende Kinder?

Besonderheiten

Gibt es bei dir weitere steuerliche oder versicherungsrechtliche Besonderheiten?

Einige Sonderfälle kann die aktuelle Version noch nicht vollständig berechnen.

Dein Stundensatz

Trage deine Angaben ein und wähle „Stundensatz berechnen". Du siehst dann den benötigten Netto-Rechnungsstundensatz, den daraus folgenden Jahresumsatz und den Weg von deinem Umsatz zum privat verfügbaren Geld — ohne Konto.

Wie berechnet Firmenplan deinen Stundensatz?

Ausgangspunkt ist dein gewünschtes privates Einkommen. Dazu kommen deine Betriebsausgaben als fester Jahresbetrag und die Zeit, die du tatsächlich abrechnen kannst.

Für jeden getesteten ganzen Euro-Stundensatz ergibt sich daraus ein Jahresumsatz. Diesen Umsatz rechnet Firmenplan mit derselben Berechnung durch, die auch im Rechner „Was bleibt mir als Selbstständiger?“ arbeitet: Gewinn, Kranken- und Pflegeversicherung, Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchen- und Gewerbesteuer. Ausgegeben wird der kleinste Satz, bei dem dein Ziel in diesem Modell erreicht wird.

Warum sind nicht alle Arbeitsstunden abrechenbar?

Selbstständige verbringen regelmäßig Zeit mit Aufgaben, die keinem Kunden in Rechnung gestellt werden: Akquise, Angebote, Buchhaltung, Organisation oder Weiterbildung. Diese Zeit musst du mitverdienen, ohne sie abrechnen zu können.

Was bedeutet Netto-Stundensatz?

Auf dieser Seite ist der Netto-Stundensatz der Rechnungsbetrag pro Stunde ohne Umsatzsteuer. Er ist ausdrücklich nicht dein privates Einkommen nach Einkommensteuer — das ist der Zielbetrag, den du oben eingibst.

Warum reicht eine einfache Kostenrechnung nicht?

Ein Stundensatz muss nicht nur deine Betriebsausgaben decken. Für deine private Planung spielen im Firmenplan-Modell zusätzlich Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchen- und Gewerbesteuer sowie Kranken- und Pflegeversicherung eine Rolle. Deshalb rechnet diese Seite über die vollständige Firmenplan-Berechnung und nicht über einen einfachen Aufschlag auf deine Kosten.

Wie Firmenplan im Detail rechnet und welche Quellen dahinterstehen, steht in Methodik und Quellen.

Häufige Fragen

Welchen Stundensatz brauche ich als Selbstständiger?
Das hängt von deinem gewünschten privaten Einkommen, deinen Betriebsausgaben und deiner abrechenbaren Arbeitszeit ab. Genau diese drei Größen rechnet dieser Rechner zusammen mit Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung zurück auf einen Stundensatz.
Wie viele Stunden pro Woche sollte ich als abrechenbar ansetzen?
Das entscheidest du selbst. Firmenplan nennt dafür keinen Richtwert: Akquise, Angebote, Buchhaltung und Organisation fallen bei jedem unterschiedlich stark an.
Ist Umsatzsteuer im Stundensatz enthalten?
Nein. Der berechnete Satz ist der Rechnungsbetrag pro Stunde ohne Umsatzsteuer. Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung sind nicht Teil dieser Berechnung.
Berücksichtigt der Rechner Einkommensteuer?
Ja. Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und – wenn du kirchensteuerpflichtig bist – die Kirchensteuer werden über die Firmenplan-Berechnung für das Steuerjahr 2026 berücksichtigt.
Berücksichtigt der Rechner Gewerbesteuer?
Ja, wenn du eine gewerbliche Tätigkeit angibst und deinen Gewerbesteuer-Hebesatz einträgst. Die mögliche Anrechnung auf die Einkommensteuer ist im Modell enthalten, Hinzurechnungen und Kürzungen sind es nicht.
Ist das Ergebnis eine Marktpreisempfehlung?
Nein. Der Rechner liefert eine finanzielle Planungsgröße. Ob ein Satz in deinem Markt durchsetzbar ist, hängt von Tätigkeit, Erfahrung, Positionierung, Kunden, Region und Leistungsumfang ab – das bildet Firmenplan hier nicht ab.
Warum kann mein tatsächlicher Stundensatz höher sein?
Weil Puffer für Ausfälle, Investitionen, Altersvorsorge, Rücklagen oder schwankende Auslastung in dieser Berechnung nicht enthalten sind. Das Ergebnis zeigt, was unter deinen Annahmen nötig ist, nicht was sinnvoll verhandelbar ist.