Transparenz
So rechnet Firmenplan
Firmenplan ist ein Planungswerkzeug für Selbstständige und kleine Unternehmen. Die Rechner verwenden feste Rechenwege und versionierte Rechengrundlagen. Gleiche Eingaben führen bei gleichem Rechenstand zum gleichen Ergebnis.
Die aktuellen Rechner basieren auf dem Steuer- und Beitragsjahr 2026. Sie bilden bewusst definierte Fälle ab und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung.
Vom Umsatz zu „privat verfügbar“
Beim Rechner für Selbstständige beginnt die Berechnung mit deinem Jahresumsatz. Davon werden deine angegebenen Betriebsausgaben abgezogen. Das Ergebnis ist dein Gewinn.
Auf Basis dieses Gewinns werden im unterstützten Modell zunächst Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Die steuerlich abzugsfähigen Beiträge fließen anschließend in die Ermittlung des für Firmenplan maßgeblichen zu versteuernden Einkommens ein.
Darauf berechnet Firmenplan die Einkommensteuer und – soweit für deinen Fall relevant – Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei gewerblicher Tätigkeit wird außerdem die im Modell berücksichtigte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer einbezogen.
Der Planungswert „privat verfügbar“ ergibt sich anschließend aus:
- Gewinn
- − Einkommensteuer nach berücksichtigter Gewerbesteueranrechnung
- − Solidaritätszuschlag
- − Kirchensteuer
- − Gewerbesteuer
- − Krankenversicherung
- − Pflegeversicherung
„Privat verfügbar“ ist kein gesetzlich definierter Nettobegriff. Private Lebenshaltungskosten, Sparen, Kredittilgungen, Rücklagen oder freiwillige Altersvorsorge werden davon nicht automatisch abgezogen.
Was bleibt mir als Selbstständiger?
Einkommensteuer
Firmenplan verwendet für 2026 den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG für die Einzelveranlagung.
Das Modell ermittelt dafür ein vereinfachtes zu versteuerndes Einkommen. Berücksichtigt werden innerhalb des unterstützten Falls die dafür vorgesehenen abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie der im Modell hinterlegte Sonderausgaben-Pauschbetrag.
Weitere Einkünfte, zusätzliche Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Verlustverrechnung, Progressionsvorbehalt und weitere besondere steuerliche Sachverhalte sind nicht Bestandteil dieses Rechenwegs.
Die dafür verwendeten Tarifwerte und Rechtsgrundlagen dokumentieren wir unter Quellen.
Kranken- und Pflegeversicherung
Für freiwillig gesetzlich Versicherte berücksichtigt Firmenplan den gewählten Krankenversicherungs-Beitragssatz, den Zusatzbeitrag sowie die geltenden Mindest- und Höchstgrenzen der Beitragsbemessung. Kranken- und Pflegeversicherung verwenden im Modell dieselbe Beitragsbemessungsgrenze.
In der Pflegeversicherung werden der Kinderlosenzuschlag und die im Modell vorgesehenen Abschläge für berücksichtigungsfähige Kinder einbezogen. Diese Angaben betreffen die Pflegeversicherung. Steuerliche Auswirkungen von Kindern werden dadurch nicht automatisch berücksichtigt.
Bei privater Kranken- und Pflegeversicherung berechnet Firmenplan keinen individuellen Versicherungstarif. Die Beiträge und die steuerlich abzugsfähigen Beträge stammen in diesem Fall aus deinen Eingaben.
Gewerbesteuer
Bei einer gewerblichen Tätigkeit berücksichtigt Firmenplan den Gewerbesteuer-Freibetrag, die Steuermesszahl und den von dir angegebenen Hebesatz der Gemeinde.
Die im Modell vorgesehene Anrechnung nach § 35 EStG wird bei der Einkommensteuer berücksichtigt.
Hinzurechnungen, Kürzungen, mehrere Gewerbebetriebe und weitere besondere gewerbesteuerliche Sachverhalte sind nicht Teil dieses Modells.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag wird anhand der für 2026 hinterlegten Freigrenze und Milderungsregel berechnet.
Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, berücksichtigt Firmenplan den für dein Bundesland hinterlegten Kirchensteuersatz. Die Berechnung verwendet die tarifliche Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage; die Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG vermindert diese Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage im Firmenplan-Modell nicht.
Eine mögliche Kirchensteuer-Kappung sowie besondere Fälle wie besonderes Kirchgeld, unterjähriger Kirchenein- oder -austritt oder besondere Ehegattenkonstellationen werden nicht abgebildet.
Die konkreten Sätze und Rechtsgrundlagen stehen unter Quellen.
So berechnet Firmenplan deinen benötigten Stundensatz
Der Stundensatzrechner startet nicht bei einem vorgegebenen Marktpreis, sondern bei deinem gewünschten privat verfügbaren Einkommen.
Aus deinen Wochenstunden, Arbeitswochen und dem von dir festgelegten abrechenbaren Anteil ergibt sich die geplante Zahl abrechenbarer Stunden im Jahr. Firmenplan setzt dabei keine eigenen Annahmen für Urlaub, Feiertage, Krankheit oder eine „übliche“ Auslastung.
Für mögliche Stundensätze wird der daraus entstehende Jahresumsatz durch dieselbe Finanzberechnung geführt, die auch dem Rechner „Was bleibt mir als Selbstständiger?“ zugrunde liegt.
Ausgegeben wird der kleinste ganze Euro-Stundensatz im untersuchten Raster, bei dem dein gewünschter Planungswert erreicht wird. Das ist bewusst kein centgenaues Minimum.
Der Wert ist ein Netto-Rechnungsstundensatz pro abrechenbarer Stunde ohne Umsatzsteuer. Er ist keine Marktpreisempfehlung. Marktgängigkeit, Rücklagen, freiwillige Altersvorsorge, Investitionen oder zusätzliche Sicherheitspuffer werden nicht automatisch bewertet.
So berechnet Firmenplan Arbeitgeberkosten
Der Mitarbeiterkosten-Rechner betrachtet eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im unterstützten 2026-Modell.
Ausgangspunkt ist das monatliche Bruttogehalt. Hinzu kommen die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie U1, U2, Insolvenzgeldumlage und ein Planungswert für die gesetzliche Unfallversicherung.
Die monatlichen Arbeitgeberkosten werden für die Jahresplanung auf zwölf volle Beschäftigungsmonate fortgeschrieben.
Einige Werte sind gesetzlich festgelegt, andere hängen von Krankenkasse oder Unternehmen ab. Deshalb trennt Firmenplan gesetzliche Parameter von Planungsannahmen. Zusatzbeitrag, U1, U2 und Unfallversicherung können als entsprechende Planungswerte in die Berechnung eingehen.
Insbesondere für die Unfallversicherung gibt es keinen einheitlichen Satz für alle Unternehmen. Der tatsächliche Beitrag hängt unter anderem von der zuständigen Berufsgenossenschaft und der betrieblichen Einordnung ab.
Der Rechner bildet keine vollständigen Personalkosten ab. Kosten für Arbeitsplatz, Hardware, Software, Recruiting, Weiterbildung, Reisen oder freiwillige Zusatzleistungen sind nicht automatisch enthalten. Ebenso berechnet dieser Rechner weder Arbeitnehmer-Netto noch Lohnsteuer.
Wann Firmenplan bewusst keine belastbare Zahl zeigt
Nicht jede persönliche oder betriebliche Situation lässt sich mit einem allgemeinen Planungsmodell sinnvoll abbilden. Firmenplan unterscheidet deshalb zwischen Fällen, die das Modell unterstützt, Fällen mit relevanten Einschränkungen und Situationen außerhalb des unterstützten Umfangs.
Im unterstützten Fall wird ein persönlicher Planungswert ausgegeben. Wenn eine relevante Modellgrenze das Ergebnis beeinflussen kann, kann Firmenplan stattdessen nur einen eingeschränkt verwendbaren Orientierungswert anzeigen. Liegt der Fall außerhalb des Modells, wird kein persönliches Ergebnis ausgegeben.
Beim Rechner für Selbstständige gehören beispielsweise weitere steuerpflichtige Einkünfte, Zusammenveranlagung, Teiljahre sowie verschiedene besondere Versicherungs- und Vorsorgekonstellationen nicht zum unterstützten Normalfall. Verluste und steuerlich relevante Auswirkungen von Kindern können nur eingeschränkt abgebildet werden.
Beim Mitarbeiterkosten-Rechner liegt der Schwerpunkt auf regulären Beschäftigungsverhältnissen mit gesetzlicher Krankenversicherung und einem regelmäßigen Monatsbrutto über 2.000 Euro. Minijobs, der Übergangsbereich und weitere besondere Beschäftigungsformen werden nicht wie ein regulärer Standardfall weitergerechnet.
So soll eine nicht unterstützte Konstellation nicht stillschweigend dieselbe Ergebnisqualität erhalten wie ein Fall, den das Modell tatsächlich abbildet.
Rundung und Rechenstand
Geldbeträge werden innerhalb der Berechnung in ganzzahligen Cent verarbeitet. Rundungen erfolgen nicht pauschal an einer einzigen Stelle, sondern dort, wo sie für den jeweiligen Rechenschritt vorgesehen sind.
Deshalb bezeichnet Firmenplan seine Ergebnisse nicht pauschal als „centgenau“. Beim Stundensatz wird beispielsweise bewusst auf einem Raster ganzer Euro gesucht.
Die Berechnungen sind deterministisch: Bei gleichen Eingaben sowie derselben Engine- und Parameterversion entsteht dasselbe Ergebnis. Jährlich veränderliche Rechengrundlagen sind von den eigentlichen Rechenwegen getrennt und versioniert.
Rechengrundlagen und Quellen
Der aktuelle Rechenstand basiert auf dem Steuer- und Beitragsjahr 2026. Gesetzliche Parameter und Planungsannahmen werden getrennt geführt, damit nachvollziehbar bleibt, welcher Wert aus einer gesetzlichen beziehungsweise offiziellen Grundlage stammt und wo eine Planungsannahme erforderlich ist.
Die konkreten Parameter, Rechtsgrundlagen und Quellen dokumentieren wir auf der Seite Quellen.