Schnellrechner · § 288 BGB
Verzugszinsen berechnen
Berechne die gesetzlichen Verzugszinsen für eine offene Geldforderung – tagesgenau mit den amtlichen Basiszinssätzen für den gewählten Zeitraum. Ohne Konto und ohne Speicherung.
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Trage Forderungsbetrag, Art der Forderung, Verzugsbeginn und Enddatum ein. Das Ergebnis erscheint sofort.
Was sind Verzugszinsen?
Zahlt ein Schuldner eine Geldschuld nicht rechtzeitig und ist er im Verzug, ist die Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Verzugszinsen gleichen pauschal aus, dass dir das Geld in dieser Zeit fehlt.
Wie werden Verzugszinsen berechnet?
Verzugszinsen = Forderungsbetrag × Verzugszinssatz × Zinstage ÷ 365. Der Rechner zählt die tatsächlichen Kalendertage vom eingegebenen Verzugsbeginn bis einschließlich des letzten Zinstags und verwendet einen festen Jahresnenner von 365, auch im Schaltjahr. Zinseszinsen werden nicht berechnet; gerundet wird erst der Gesamtzins.
Beispiel 1: Eine Entgeltforderung gegen ein Unternehmen über 1.000 € vom 01.06.2026 bis 31.07.2026. Für 30 Tage im Juni gelten 10,27 % (1,27 % + 9 Prozentpunkte), für 31 Tage im Juli 10,52 % (1,52 % + 9). Zusammen ergeben sich 17,38 € Verzugszinsen.
Beispiel 2: Eine Forderung über 1.000 € gegen eine Privatperson vom 01.07.2026 bis 31.07.2026. Bei 6,52 % (1,52 % + 5 Prozentpunkte) für 31 Tage ergeben sich 5,54 €.
Welche Verzugszinssätze gelten?
Gegenüber Verbrauchern beträgt der gesetzliche Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt er für Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Entgeltforderungen sind Forderungen auf Zahlung einer Gegenleistung, etwa für gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen – nicht jede Geldforderung zwischen Unternehmen fällt darunter.
Der Basiszinssatz selbst ist kein Verzugszins. Er ist ein Referenzzins nach § 247 BGB, den die Deutsche Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres bekannt gibt und der auch negativ sein kann.
Wann beginnt der Zahlungsverzug?
Fälligkeit allein bedeutet noch keinen Verzug. Nach § 286 BGB kommt der Schuldner in der Regel durch eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit in Verzug. Einer Mahnung bedarf es unter anderem nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
Bei einer Entgeltforderung kommt der Schuldner spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Gegenüber einem Verbraucher gilt das nur, wenn in der Rechnung besonders auf diese Folgen hingewiesen wurde. Kein Verzug besteht, solange die Leistung aufgrund eines Umstands unterbleibt, den der Schuldner nicht zu vertreten hat.
Der Rechner prüft das nicht. Er rechnet ab dem Tag, den du als ersten Zinstag eingibst.
Verzugszinsen bei Unternehmen und Verbrauchern
Entscheidend ist, ob ein Verbraucher an dem Rechtsgeschäft beteiligt ist. Ist dein Kunde eine Privatperson, gilt der Zuschlag von 5 Prozentpunkten. Nur bei einer Entgeltforderung aus einem Geschäft ohne Verbraucherbeteiligung gelten 9 Prozentpunkte. Der höhere Satz gilt in seiner heutigen Fassung nach Art. 229 § 34 EGBGB für Schuldverhältnisse, die nach dem 28.07.2014 entstanden sind – maßgeblich ist die Entstehung, etwa der Vertragsschluss, nicht der Verzugsbeginn. Für ältere Dauerschuldverhältnisse gilt das heutige Recht, soweit die Gegenleistung nach dem 30.06.2016 erbracht wird. Der Rechner setzt bei B2B ein ab dem 29.07.2014 entstandenes Schuldverhältnis voraus, fragt die Entstehung aber nicht ab und prüft sie nicht. Ältere Schuldverhältnisse einschließlich dieser Ausnahme sind nicht unterstützt; ein späterer Verzugsbeginn allein belegt die Voraussetzung nicht.
Was passiert bei Änderungen des Basiszinssatzes?
Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugs, gilt für jeden Tag der Satz, der an diesem Tag maßgeblich war. Der Rechner teilt den Zeitraum deshalb an jedem Wechsel auf und zeigt die Abschnitte in der Aufschlüsselung. Er enthält die amtlichen Werte ab dem 01.07.2002. Basiszinssätze der Deutschen Bundesbank, Datenstand 09.10.2026. Berechenbar bis 31.12.2026. Für spätere Tage nimmt er keinen Zinssatz an.
Wann gilt die 40-Euro-Verzugspauschale?
Ist der Schuldner kein Verbraucher und im Verzug, hat der Gläubiger einer Entgeltforderung zusätzlich Anspruch auf eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit dieser in Rechtsverfolgungskosten begründet ist. Der Rechner weist die Pauschale auf Wunsch separat aus und verzinst sie nicht.
Häufige Fragen
Zählt der letzte Tag mit?
Ja. Der Rechner berücksichtigt den ersten und den letzten eingegebenen Tag.
Kann ich einen vertraglich vereinbarten Zinssatz verwenden?
Nein. Der Rechner bildet nur die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 und 2 BGB ab. Vereinbarte Zinssätze, Prozesszinsen und Sonderregeln sind nicht enthalten.
Werden Teilzahlungen berücksichtigt?
Nein. Gerechnet wird mit einem gleichbleibenden Forderungsbetrag über den gesamten Zeitraum.
Ist das Ergebnis eine rechtsverbindliche Forderungsaufstellung?
Nein. Es ist eine Berechnung auf Basis deiner Angaben und keine Rechtsberatung. Ob eine Forderung und ein Verzug bestehen, prüft der Rechner nicht.
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