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Steuern & Geld

Umsatz, Gewinn und Einkommen: Was ist der Unterschied?

Wer selbstständig ist, begegnet ständig Begriffen wie Umsatz, Gewinn, Einkommen und Netto. Im Alltag werden sie häufig durcheinander verwendet. Für die Unternehmensplanung bedeuten sie aber unterschiedliche Dinge.

Ein hoher Umsatz bedeutet nicht automatisch einen hohen Gewinn. Ein hoher Gewinn bedeutet nicht, dass dir derselbe Betrag privat zur Verfügung steht. Und der steuerrechtliche Begriff „Einkommen“ ist wiederum etwas anderes als das Geld, das am Ende für deinen privaten Bereich verbleibt.

Für eine sinnvolle Planung solltest du deshalb diese Größen voneinander trennen.

Firmenplan Redaktion

Inhaltlich geprüft:

Das Wichtigste in Kürze

  • Umsatz beschreibt vereinfacht die Erlöse aus deinen Leistungen oder Verkäufen. In den Planungsbeispielen dieses Artikels betrachten wir grundsätzlich den Nettoumsatz ohne Umsatzsteuer.
  • Gewinn entsteht nicht aus dem Umsatz allein. Bei der steuerlichen Gewinnermittlung sind die jeweils geltenden Regeln zu Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und weiteren Gewinnermittlungsvorschriften zu beachten.
  • Bei Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit sind die Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes der Gewinn.
  • Das steuerrechtliche Einkommen ist eine spätere gesetzlich definierte Rechengröße und nicht einfach ein anderes Wort für Gewinn.
  • Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer.
  • Das Geld, das dir privat zur Verfügung steht, ist wiederum nicht automatisch mit Gewinn, Einkommen oder zu versteuerndem Einkommen identisch.
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1. Was ist Umsatz?

Vereinfacht beschreibt dein Umsatz die Erlöse aus den Waren oder Leistungen, die dein Unternehmen verkauft.

Wenn du beispielsweise zehn Leistungen zu jeweils 1.000 € netto abrechnest, ergibt das in einer einfachen Unternehmensplanung:

10 × 1.000 € = 10.000 € Nettoumsatz

Die gegebenenfalls zusätzlich berechnete Umsatzsteuer betrachten wir in diesem Planungsbeispiel getrennt.

§ 10 UStG bestimmt für Lieferungen und sonstige Leistungen grundsätzlich, dass sich der Umsatz nach dem Entgelt bemisst. Die für die Leistung gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird dabei aus dem Entgelt herausgerechnet. (Quelle: § 10 Umsatzsteuergesetz (UStG))

Deshalb arbeiten die Beispiele dieses Artikels mit Nettoumsätzen.

2. Umsatz ist nicht Gewinn

Angenommen, dein Unternehmen erzielt 100.000 € Nettoumsatz im Jahr.

Daraus folgt noch nicht, dass du 100.000 € verdient hast.

Für deine Tätigkeit können beispielsweise Kosten für Büro, Software, Waren, Versicherungen, Werbung oder andere betriebliche Aufwendungen entstehen.

Für eine einfache Unternehmensplanung kann man deshalb zunächst unterscheiden zwischen:

  • dem Umsatz des Unternehmens,
  • den betrieblichen Aufwendungen und
  • dem daraus resultierenden Ergebnis.

Steuerlich muss genauer hingesehen werden.

Bei einer zulässigen Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG kann der Gewinn grundsätzlich als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt werden.

Dabei gelten weitere gesetzliche Regeln.

Deshalb ist die Formel:

„Umsatz minus alles, was ich bezahlt habe = steuerlicher Gewinn“

zu ungenau. (Quelle: § 4 Einkommensteuergesetz (EStG))

3. Was sind Betriebsausgaben?

§ 4 Abs. 4 EStG definiert Betriebsausgaben als Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Das bedeutet aber nicht, dass jeder Geldabfluss vom Geschäftskonto automatisch eine sofort und vollständig abzugsfähige Betriebsausgabe ist.

Je nach Sachverhalt gelten weitere gesetzliche Regeln.

Ein einfaches Beispiel sind Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht zwingend im Zeitpunkt der Zahlung vollständig gewinnmindernd berücksichtigt werden.

Schon § 4 Abs. 3 EStG enthält hierzu besondere Regelungen. (Quelle: § 4 Einkommensteuergesetz (EStG))

4. Was ist Gewinn?

Für Selbstständige ist der Gewinn eine der zentralen Größen.

Bei einer zulässigen EÜR lautet die Grundidee:

Betriebseinnahmen
− Betriebsausgaben
= Gewinn

Dabei sind die gesetzlichen Regeln der Gewinnermittlung zu beachten.

Der Gewinn zeigt damit etwas anderes als der Umsatz.

Vereinfachtes Beispiel:

Unternehmen A:
100.000 € Nettoumsatz
− 70.000 € im Beispiel berücksichtigte betriebliche Aufwendungen
= 30.000 € Ergebnis

Unternehmen B:
70.000 € Nettoumsatz
− 20.000 € im Beispiel berücksichtigte betriebliche Aufwendungen
= 50.000 € Ergebnis

Das Unternehmen mit dem niedrigeren Umsatz kann damit im vereinfachten Beispiel das höhere Ergebnis erzielen.

„Mehr Umsatz bedeutet nicht automatisch mehr Gewinn.“

5. Ist Gewinn dasselbe wie Einkünfte?

Für die hier relevanten Einkunftsarten gibt § 2 Abs. 2 EStG eine klare Antwort.

Bei:

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieb und
  • selbständiger Arbeit

sind die Einkünfte der Gewinn.

Bei anderen Einkunftsarten wird grundsätzlich mit dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten gearbeitet.

Für einen Einzelunternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit sollte deshalb nicht künstlich eine zusätzliche Rechenstufe zwischen „Gewinn“ und „Einkünften aus dieser Tätigkeit“ erzeugt werden.

Das bedeutet aber nicht: Gewinn = Einkommen = zu versteuerndes Einkommen. (Quelle: § 2 Einkommensteuergesetz (EStG))

6. Warum ist Gewinn nicht dasselbe wie Einkommen?

Hier beginnt die persönliche Einkommensteuerbetrachtung.

Eine Person kann neben ihrer selbstständigen Tätigkeit weitere steuerlich relevante Einkünfte haben.

§ 2 EStG unterscheidet sieben Einkunftsarten:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • selbständige Arbeit
  • nichtselbständige Arbeit
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG

Diese Einkünfte werden anschließend über weitere gesetzlich definierte Stufen verarbeitet.

Deshalb ist „Einkommen“ im Steuerrecht nicht einfach das, was jemand umgangssprachlich im Jahr verdient. (Quelle: § 2 Einkommensteuergesetz (EStG))

7. Was bedeutet „Summe der Einkünfte“?

Die Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten werden zunächst zur Summe der Einkünfte zusammengeführt.

Eine Person kann beispielsweise neben dem Gewinn aus ihrer selbstständigen Tätigkeit noch andere steuerlich relevante Einkünfte haben.

Für die konkrete steuerliche Behandlung gelten zahlreiche weitere Vorschriften.

Für das Begriffsmodell dieses Artikels ist entscheidend:

„Der Gewinn aus deinem Unternehmen ist nicht zwangsläufig die einzige Größe in deiner persönlichen Einkommensteuer.“

8. Was ist der Gesamtbetrag der Einkünfte?

§ 2 Abs. 3 EStG definiert die nächste Rechenstufe.

Die Summe der Einkünfte wird um die dort ausdrücklich genannten Beträge vermindert.

Das Ergebnis ist der:

Gesamtbetrag der Einkünfte.

Für die Unternehmensplanung musst du diese steuerrechtliche Zwischenstufe nicht bei jeder überschlägigen Betrachtung selbst berechnen.

Du solltest aber wissen:

Zwischen dem Gewinn eines Unternehmens und dem zu versteuernden Einkommen einer Person liegen weitere gesetzliche Rechenschritte. (Quelle: § 2 Einkommensteuergesetz (EStG))

9. Was bedeutet „Einkommen“ im Steuerrecht?

Der Begriff „Einkommen“ wird im Alltag häufig anders verwendet als im Einkommensteuergesetz.

Nach § 2 Abs. 4 EStG ist das Einkommen der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

„Einkommen“ ist hier also eine gesetzlich definierte Rechengröße.

Es bedeutet nicht automatisch:

  • Umsatz
  • Unternehmensgewinn
  • Privatentnahme
  • privat verfügbares Geld
  • Bankguthaben

10. Was ist das zu versteuernde Einkommen?

§ 2 Abs. 5 EStG definiert den nächsten Schritt.

Das Einkommen wird um die dort vorgesehenen Beträge vermindert.

Das Ergebnis ist das:

zu versteuernde Einkommen

häufig abgekürzt als:

zvE

Das zu versteuernde Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer.

Damit wird ein häufiger Denkfehler deutlich:

Die Einkommensteuer wird nicht einfach dadurch bestimmt, dass ein pauschaler Steuersatz direkt mit dem Unternehmensumsatz multipliziert wird.

Auch der Gewinn ist nicht automatisch mit dem zu versteuernden Einkommen identisch. (Quelle: § 2 Einkommensteuergesetz (EStG))

11. Die steuerliche Kette vereinfacht dargestellt

Unternehmen

Nettoumsatz / betriebliche Einnahmen

betriebliche Aufwendungen beziehungsweise steuerlich relevante Betriebsausgaben berücksichtigen

Gewinn

Persönliche Einkommensteuer

Gewinn aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit

weitere relevante Einkünfte

Summe der Einkünfte

gesetzlich vorgesehene Abzüge

Gesamtbetrag der Einkünfte

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Einkommen

weitere gesetzlich vorgesehene Abzüge

Zu versteuerndes Einkommen

tarifliche Einkommensteuer

12. Was ist dann mein „Netto“ als Selbstständiger?

Bei Arbeitnehmern wird „netto“ im Alltag häufig für den Betrag verwendet, der nach den Abzügen aus der Lohnabrechnung ausgezahlt wird.

Bei Selbstständigen ist der Begriff als allgemeine Planungsgröße wesentlich unschärfer.

Vom Unternehmensgewinn können je nach persönlicher Situation beispielsweise noch zu finanzieren sein:

  • Einkommensteuer
  • gegebenenfalls Solidaritätszuschlag
  • gegebenenfalls Kirchensteuer
  • gegebenenfalls Gewerbesteuer
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • gegebenenfalls weitere persönliche Vorsorge- und Zahlungsverpflichtungen

Nicht jede dieser Belastungen ist eine Steuer.

Ihre steuerliche Behandlung ist ebenfalls nicht identisch.

Deshalb verwendet Firmenplan für seine Planungslogik den präziseren Begriff:

„privat verfügbar“

13. Was bedeutet „privat verfügbar“ bei Firmenplan?

„Privat verfügbar“ ist eine Planungsgröße von Firmenplan.

Sie ist kein eigener gesetzlicher Begriff des § 2 EStG.

Sie ist insbesondere nicht automatisch identisch mit:

  • Einkommen
  • zu versteuerndem Einkommen
  • Gewinn
  • Bankguthaben
  • Liquidität

Für den jeweils unterstützten Modellfall beantwortet Firmenplan sinngemäß die Frage:

„Wie viel bleibt vom betrieblichen Gewinn nach den im Modell berücksichtigten persönlichen Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen rechnerisch für den privaten Bereich übrig?“

Das ist eine andere Frage als:

„Wie hoch ist mein steuerrechtliches Einkommen?“

Und ebenfalls eine andere als:

„Wie viel Geld befindet sich gerade auf meinem Konto?“

14. Privat verfügbar ist nicht dasselbe wie Liquidität

Gewinn und verfügbare Zahlungsmittel sind nicht automatisch dasselbe.

Zahlungszeitpunkte, Investitionen, Finanzierungen, Entnahmen und andere Vorgänge können beeinflussen, wie viel Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich verfügbar ist.

Deshalb beantwortet eine Gewinnrechnung nicht automatisch die Frage:

„Kann ich heute alle fälligen Zahlungen leisten?“

Dafür braucht ein Unternehmen zusätzlich eine Liquiditätsbetrachtung.

Dieser Artikel vertieft die Liquiditätsplanung nicht.

15. Sind Privatentnahmen Betriebsausgaben?

Nein.

Eine private Geldentnahme wird nicht dadurch zur Betriebsausgabe, dass sie vom Geschäftskonto erfolgt.

Wenn ein Einzelunternehmer beispielsweise jeden Monat 2.500 € vom Geschäftskonto auf sein Privatkonto überweist, ergibt das:

30.000 € Geldentnahmen im Jahr.

Das bedeutet nicht:

Gewinn
− 30.000 €
= neuer steuerlicher Gewinn

Das Geld wird aus dem betrieblichen in den privaten Bereich übertragen.

§ 4 EStG unterscheidet im Gewinnbegriff ausdrücklich zwischen Gewinnermittlung, Entnahmen und Einlagen.

Außerdem sind private Lebensführungskosten nicht allein deshalb betrieblich abzugsfähig, weil sie aus betrieblichen Mitteln bezahlt werden. (Quelle: § 4 Einkommensteuergesetz (EStG), § 12 Einkommensteuergesetz (EStG))

„Privatentnahme ≠ Betriebsausgabe.“

16. Warum ist diese Unterscheidung für deine Planung wichtig?

Nehmen wir an, du möchtest privat 3.000 € im Monat zur Verfügung haben.

Das sind:

36.000 € pro Jahr.

Daraus folgt nicht, dass dein Unternehmen lediglich 36.000 € Gewinn benötigt.

Und erst recht folgt daraus nicht, dass 36.000 € Umsatz ausreichen.

Zwischen dem Umsatz deines Unternehmens und deinem privaten Ziel können unter anderem liegen:

  • Betriebsausgaben
  • persönliche Steuern
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • gegebenenfalls Gewerbesteuer
  • weitere Belastungen, die vom individuellen Fall abhängen

Genau daraus entsteht die nächste Planungsfrage:

„Wie viel Umsatz brauche ich, damit mir mein gewünschter Betrag privat zur Verfügung steht?“

Zum Umsatzziel-Rechner

Deine Angaben werden nicht automatisch übernommen.

17. Ein einfaches Gesamtbeispiel

Ein Einzelunternehmer erzielt im Jahr:

100.000 € Nettoumsatz

und hat in unserem bewusst vereinfachten Beispiel:

30.000 € berücksichtigte betriebliche Aufwendungen.

Für die reine Veranschaulichung ergibt sich:

100.000 €
− 30.000 €
= 70.000 €

Das Beispiel dient ausschließlich dazu, die Größenordnung zwischen Umsatz und betrieblichem Ergebnis zu verdeutlichen.

Für die tatsächliche steuerliche Gewinnermittlung gelten die gesetzlichen Gewinnermittlungsvorschriften.

Selbst wenn in einem konkreten Fall ein steuerlicher Gewinn von 70.000 € vorläge, folgt daraus noch nicht automatisch:

  • 70.000 € zu versteuerndes Einkommen
  • 70.000 € privat verfügbar
  • 70.000 € Liquidität
  • 70.000 € Geld, das bedenkenlos privat entnommen werden kann

Das Beispiel endet deshalb bewusst hier.

18. Typische Verwechslungen

„Ich mache 100.000 € Umsatz, also verdiene ich 100.000 €.“

Nein. Umsatz und Gewinn sind unterschiedliche Größen.

„Mein Gewinn beträgt 70.000 €, also habe ich 70.000 € netto.“

Nein. Vom Gewinn können noch persönliche Belastungen zu finanzieren sein.

„70.000 € Gewinn bedeutet 70.000 € zu versteuerndes Einkommen.“

Nicht automatisch. Das Einkommensteuerrecht enthält weitere Einkünfte und gesetzliche Rechenschritte.

„Was ich mir vom Geschäftskonto überweise, ist einfach mein Gehalt.“

Bei einem Einzelunternehmer ist eine Privatentnahme nicht mit einem Arbeitnehmerlohn gleichzusetzen.

„Alles, was vom Geschäftskonto abgeht, reduziert meinen Gewinn.“

Nein. Zahlungsabfluss und steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe sind nicht dasselbe.

„Die Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen behandle ich in meiner Umsatzplanung einfach wie meinen Nettoumsatz.“

Nicht in den Planungsbeispielen dieses Artikels. Hier wird die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer getrennt betrachtet und mit Nettoumsätzen gearbeitet.

19. Was bedeutet das für dich?

Wenn du dein Unternehmen planst, solltest du nicht mit einer einzigen Zahl arbeiten.

Behalte mindestens diese Ebenen auseinander:

Umsatz
Was erwirtschaftet dein Unternehmen mit seinen Leistungen und Verkäufen?

In den Beispielen dieses Artikels betrachten wir grundsätzlich Nettoumsatz.

Gewinn
Was ergibt sich nach der für dich geltenden Gewinnermittlung?

Persönliche steuerliche Berechnung
Wie wird dein Gewinn zusammen mit weiteren steuerlich relevanten Umständen über die gesetzlichen Rechenstufen zum zu versteuernden Einkommen?

Persönliche Belastungen
Welche Steuern, Versicherungsbeiträge und sonstigen Verpflichtungen müssen berücksichtigt beziehungsweise finanziert werden?

Privat verfügbar
Was bleibt unter den verwendeten Planungsannahmen rechnerisch für deinen privaten Bereich?

Liquidität
Ist das notwendige Geld zum benötigten Zeitpunkt tatsächlich vorhanden?

„Wer diese Ebenen trennt, kann sein Unternehmen wesentlich sinnvoller planen als mit einer einzigen unscharfen Frage wie: Wie viel verdiene ich?“

Checkliste: Welche Zahl meinst du wirklich?

  • Spreche ich über Brutto- oder Nettoumsatz?
  • Habe ich die Umsatzsteuer in meiner Planung getrennt betrachtet?
  • Spreche ich über Umsatz oder über Betriebseinnahmen?
  • Welche Betriebsausgaben werden berücksichtigt?
  • Ist ein Geldabfluss tatsächlich eine steuerlich relevante Betriebsausgabe?
  • Wie hoch ist mein Gewinn?
  • Habe ich weitere Einkunftsarten?
  • Verwechsle ich Gewinn mit Einkommen?
  • Verwechsle ich Einkommen mit zu versteuerndem Einkommen?
  • Verwechsle ich Gewinn mit privat verfügbarem Geld?
  • Habe ich persönliche Steuern berücksichtigt?
  • Habe ich Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt?
  • Kann Gewerbesteuer relevant sein?
  • Behandle ich eine Privatentnahme fälschlich als Betriebsausgabe?
  • Betrachte ich zusätzlich meine Liquidität?

Nicht jede dieser Größen muss für jede schnelle Planung vollständig berechnet werden. Entscheidend ist, dass du weißt, welche Größe du gerade verwendest.

Fazit: Umsatz, Gewinn und Einkommen sind verschiedene Größen

Für Selbstständige gibt es nicht die eine Zahl, die gleichzeitig Umsatz, Gewinn, Einkommen und verfügbares Geld beschreibt.

Für die Unternehmensplanung lässt sich die Grundidee vereinfacht so zusammenfassen:

Umsatz
→ Gewinn
→ persönliche steuerliche Berechnung
→ persönliche Belastungen
→ privat verfügbar

Diese Darstellung ist bewusst eine Planungsvereinfachung.

Das Einkommensteuerrecht kennt zwischen den einzelnen Größen klar definierte Rechenschritte.

Für Firmenplan ist genau diese Trennung zentral.

Denn erst wenn klar ist, was am Ende privat übrig bleiben soll, lässt sich die nächste Frage sinnvoll beantworten:

„Wie viel Umsatz muss dein Unternehmen dafür erwirtschaften?“

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Deine Angaben werden nicht automatisch übernommen.

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Amtliche Quellen

Firmenplan-Ratgeberartikel dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.