Versicherung & Vorsorge
Krankenversicherung für Selbstständige: GKV, PKV und Beiträge 2026
Wer sich selbstständig macht, muss die Krankenversicherung von Anfang an in seine Finanzplanung einbeziehen. Anders als bei vielen Arbeitnehmern steht dabei aber nicht automatisch fest, wie die eigene Absicherung aussieht und wie hoch die Beiträge ausfallen.
Je nach Versicherungsstatus kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eine private Krankenversicherung (PKV) infrage kommen. Bei der freiwilligen GKV hängen die Beiträge von beitragspflichtigen Einnahmen ab – allerdings innerhalb gesetzlicher Mindest- und Höchstgrenzen. Bei der PKV funktioniert die Beitragsberechnung grundsätzlich anders.
Zusätzlich zur Krankenversicherung muss auch die Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Und wer als Selbstständiger bei Krankheit finanziell abgesichert sein möchte, sollte außerdem verstehen, wann ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Zusammenhänge für Selbstständige in Deutschland und verwendet für konkrete Sozialversicherungswerte den Stand 2026.
Firmenplan Redaktion
Inhaltlich geprüft:
Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständigkeit allein entscheidet noch nicht darüber, ob du freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sein kannst. Dein konkreter Versicherungsstatus ist entscheidend.
- Bei freiwillig gesetzlich Versicherten ist der Gewinn aus der Selbstständigkeit nicht automatisch mit allen beitragspflichtigen Einnahmen gleichzusetzen. Auch weitere Einnahmen können berücksichtigt werden.
- Für freiwillig versicherte Selbstständige beträgt die Mindestbemessungsgrundlage 2026 1.318,33 € monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 5.812,50 € monatlich beziehungsweise 69.750 € jährlich.
- Der allgemeine GKV-Beitragssatz beträgt 14,6 %, der ermäßigte Beitragssatz 14,0 %. Zusätzlich erhebt die jeweilige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2026 beträgt 2,9 %.
- Zur Krankenversicherung kommt die Pflegeversicherung hinzu. Der aktuelle allgemeine Beitragssatz beträgt 3,6 %; für Kinderlose, auf die der gesetzliche Zuschlag Anwendung findet, 4,2 %. Für mehrere berücksichtigungsfähige Kinder unter 25 Jahren können Abschläge gelten.
- Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nicht beliebig möglich. Insbesondere nach Vollendung des 55. Lebensjahres können unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erhebliche Einschränkungen bestehen.
Inhalt anzeigen
1. Wie sind Selbstständige krankenversichert?
Es gibt nicht die eine Krankenversicherung für alle Selbstständigen.
Wer mit Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen freiwillig in der GKV bleiben oder sich privat krankenversichern.
Entscheidend ist deshalb zunächst dein Versicherungsstatus.
Dabei können beispielsweise eine gleichzeitig ausgeübte Beschäftigung, die Frage nach einer haupt- oder nebenberuflichen Selbstständigkeit oder besondere gesetzliche Versicherungspflichten eine Rolle spielen.
§ 5 Abs. 5 SGB V enthält besondere Regeln für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige. Die konkrete sozialversicherungsrechtliche Einordnung lässt sich deshalb nicht zuverlässig allein aus Umsatz oder Arbeitszeit ableiten. (Quelle: § 5 SGB V)
2. GKV oder PKV: Welche Möglichkeiten gibt es?
Für Selbstständige, die nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, kommen grundsätzlich zwei unterschiedliche Systeme infrage.
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Die Beiträge orientieren sich grundsätzlich an beitragspflichtigen Einnahmen. Dabei gelten gesetzliche Regeln, eine Mindestbemessungsgrundlage, eine Beitragsbemessungsgrenze sowie die Beitragssätze der GKV.
Private Krankenversicherung
Die Prämie folgt nicht derselben einkommensabhängigen Beitragslogik wie die GKV. Vertrags- und personenbezogene Faktoren sowie der gewählte Versicherungsschutz spielen eine wesentliche Rolle.
Freiwillige Mitglieder der GKV können grundsätzlich in die PKV wechseln. Die spätere Rückkehr in die GKV ist dagegen an gesetzliche Voraussetzungen gebunden und nicht frei zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich.
Die Entscheidung sollte deshalb nicht allein anhand des heutigen Monatsbeitrags betrachtet werden.
3. Was bedeutet freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?
„Freiwillig versichert“ bedeutet nicht, dass Krankenversicherung freiwillig wäre.
Der Begriff beschreibt einen Mitgliedschaftsstatus innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer beispielsweise aufgrund einer hauptberuflichen Selbstständigkeit nicht mehr der entsprechenden Versicherungspflicht unterliegt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert sein.
Für die Beitragsberechnung gelten dann andere Regeln als bei einem klassischen Arbeitnehmer, dessen Krankenversicherungsbeitrag anhand seines beitragspflichtigen Arbeitsentgelts berechnet wird.
4. Welche Einnahmen zählen für den GKV-Beitrag?
Bei freiwillig gesetzlich Versicherten sollte man nicht einfach mit folgender Formel rechnen:
Gewinn aus Selbstständigkeit × Beitragssatz = endgültiger GKV-Beitrag
Das kann zu kurz greifen.
§ 240 SGB V stellt bei freiwilligen Mitgliedern grundsätzlich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ab.
Neben dem Arbeitseinkommen aus der Selbstständigkeit können deshalb je nach Situation weitere Einnahmen beitragsrechtlich relevant sein. Das BMG nennt beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung.
Für viele Selbstständige ist das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit eine zentrale Größe. Es ist aber nicht in jedem Fall die einzige beitragsrelevante Einnahme. (Quelle: § 240 SGB V, Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder)
5. Mindestbemessungsgrundlage und Beitragsbemessungsgrenze 2026
| Größe | 2026 |
|---|---|
| Mindestbemessungsgrundlage freiwillig versicherte Selbstständige | 1.318,33 € / Monat |
| Beitragsbemessungsgrenze | 5.812,50 € / Monat |
| Beitragsbemessungsgrenze | 69.750 € / Jahr |
Was bedeutet die Mindestbemessungsgrundlage?
Auch bei sehr niedrigen beitragspflichtigen Einnahmen wird der Krankenversicherungsbeitrag eines freiwillig versicherten Selbstständigen nicht beliebig niedrig.
Für die Beitragsberechnung gilt eine Mindestbemessungsgrundlage.
Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze?
Beitragspflichtige Einnahmen werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
2026: 5.812,50 € monatlich / 69.750 € jährlich.
Einnahmen oberhalb dieser Grenze erhöhen den GKV-Beitrag nicht weiter. (Quelle: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung, Sozialversicherungsrechengrößen 2026)
6. Wie hoch ist der GKV-Beitrag 2026?
- allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
- ermäßigter Beitragssatz: 14,0 %
- durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: 2,9 %
Hinzu kommt bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich die soziale Pflegeversicherung.
Wichtig ist das Wort durchschnittlich: 2,9 % ist nicht automatisch der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. (Quelle: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung)
7. Zusatzbeitrag: Warum deine Krankenkasse vom Durchschnitt abweichen kann
Neben dem allgemeinen beziehungsweise ermäßigten Beitragssatz erheben gesetzliche Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2026 2,9 %. Die einzelne Krankenkasse kann davon abweichen.
„Der GKV-Beitrag beträgt für Selbstständige 16,9 %“
Diese Aussage wäre zu pauschal.
14,0 % + durchschnittlich 2,9 % ergeben rechnerisch 16,9 %. Die 2,9 % sind jedoch nicht automatisch der tatsächliche Zusatzbeitrag der konkreten Krankenkasse.
Für eine konkrete Planung sollte der Zusatzbeitrag der tatsächlichen Krankenkasse verwendet werden.
8. Krankengeld: Was bedeuten 14,0 % und 14,6 %?
Hauptberuflich Selbstständige haben nicht automatisch den regulären gesetzlichen Krankengeldanspruch.
§ 44 SGB V ermöglicht eine entsprechende Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse.
Für entsprechend versicherte Selbstständige gilt nach der vom BMG dargestellten Systematik:
14,0 % ermäßigter Beitragssatz: kein gesetzlicher Krankengeldanspruch.
14,6 % allgemeiner Beitragssatz: gesetzlicher Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Der 43. Tag entspricht dem Beginn der siebten Woche.
Daneben können Krankenkassen Wahltarife anbieten. (Quelle: § 44 SGB V, Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung)
Krankengeld ist nicht mit privatem Krankentagegeld gleichzusetzen.
9. Mindest- und Höchstbeiträge der Krankenversicherung 2026
| Krankenversicherung | ohne Krankengeld | mit Krankengeld |
|---|---|---|
| Mindestbeitrag | 222,80 € | 230,71 € |
| Höchstbeitrag | 982,31 € | 1.017,19 € |
Diese BMG-Werte verwenden den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 %. Der tatsächliche Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse kann abweichen. (Quelle: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung)
Die Pflegeversicherung ist in diesen Krankenversicherungsbeträgen nicht enthalten.
10. Pflegeversicherung für Selbstständige
Gesetzlich Krankenversicherte sind grundsätzlich auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte benötigen eine private Pflege-Pflichtversicherung.
Für freiwillige GKV-Mitglieder verweist § 57 SGB XI bei der Beitragsbemessung grundsätzlich auf § 240 SGB V.
Deshalb folgt die soziale Pflegeversicherung bei freiwillig GKV-Versicherten grundsätzlich derselben beitragsrechtlichen Bemessungssystematik.
Aktueller allgemeiner Beitragssatz:
3,6 %
(Quelle: § 57 SGB XI, Finanzierung der Pflegeversicherung)11. Kinderlosenzuschlag und Abschläge für mehrere Kinder
| Situation | Beitragssatz |
|---|---|
| Kinderlos, wenn der gesetzliche Kinderlosenzuschlag greift | 4,20 % |
| Elternstatus ohne anwendbaren Mehrkinderabschlag | 3,60 % |
| 2 berücksichtigungsfähige Kinder | 3,35 % |
| 3 berücksichtigungsfähige Kinder | 3,10 % |
| 4 berücksichtigungsfähige Kinder | 2,85 % |
| 5 oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder | 2,60 % |
Der Kinderlosenzuschlag beträgt 0,6 Prozentpunkte und greift grundsätzlich nach Ablauf des Monats, in dem das Mitglied das 23. Lebensjahr vollendet hat, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Für Eltern reduziert sich der Beitragssatz ab dem zweiten bis zum fünften berücksichtigungsfähigen Kind zusätzlich um jeweils 0,25 Prozentpunkte.
Die zusätzlichen Mehrkinderabschläge gelten grundsätzlich bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet.
Bei Selbstzahlern müssen Elterneigenschaft und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen sein, sofern die Angaben dort nicht bereits bekannt sind. (Quelle: § 55 SGB XI, Finanzierung der Pflegeversicherung)
12. Wer trägt die Beiträge bei Selbstständigen?
Freiwillige Mitglieder tragen ihre GKV-Beiträge grundsätzlich selbst.
Für freiwillig GKV-versicherte Selbstständige gilt entsprechend grundsätzlich auch, dass sie ihre Pflegeversicherungsbeiträge selbst tragen.
Anders als bei einem typischen Beschäftigungsverhältnis gibt es in dieser Standardkonstellation keinen Arbeitgeber, der einen Arbeitgeberanteil übernimmt. (Quelle: § 250 SGB V, § 59 SGB XI)
Es bestehen Sonderkonstellationen. Ein wichtiges Beispiel ist die Künstlersozialversicherung.
13. Warum können Beiträge zunächst vorläufig sein?
Bei Selbstständigen steht das endgültige Arbeitseinkommen eines Kalenderjahres häufig erst später fest.
§ 240 Abs. 4a SGB V regelt für die nach dem Arbeitseinkommen zu bemessenden Beiträge:
Bei bereits bestehender Selbstständigkeit erfolgt die vorläufige Festsetzung grundsätzlich auf Grundlage des zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheids.
Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erfolgt die vorläufige Festsetzung auf Grundlage der nachgewiesenen voraussichtlichen Einnahmen.
Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids für das betreffende Kalenderjahr werden die zuvor vorläufig festgesetzten Beiträge auf Grundlage der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen endgültig festgesetzt.
voraussichtliche bzw. zunächst nachgewiesene Einnahmen → vorläufiger Beitrag → Einkommensteuerbescheid → endgültige Beitragsfestsetzung
(Quelle: § 240 SGB V)14. Steuerbescheid, Nachzahlung und Erstattung
Sind die endgültig festgestellten beitragspflichtigen Einnahmen höher oder niedriger als die vorläufig zugrunde gelegten Einnahmen, kann sich gegenüber der vorläufigen Beitragsfestsetzung eine Differenz ergeben.
Je nach Fall kann daraus eine Nachzahlung oder ein Erstattungsanspruch entstehen.
Eine pauschale Rücklagenquote wie „immer 20 % für die Krankenversicherung zurücklegen“ lässt sich daraus nicht seriös ableiten.
15. Kann ich als Selbstständiger familienversichert bleiben?
Eine hauptberufliche Selbstständigkeit schließt die Familienversicherung grundsätzlich aus.
Daneben gelten weitere Voraussetzungen, darunter eine Grenze für das regelmäßige Gesamteinkommen.
Für 2026:
- allgemeine Einkommensgrenze: 565 € monatlich
- bei geringfügiger Beschäftigung: 603 € monatlich
Wer eine kleinere selbstständige Tätigkeit neben einer Familienversicherung ausübt, sollte sowohl die Einkommensvoraussetzungen als auch die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Tätigkeit prüfen lassen. (Quelle: § 10 SGB V, Finanzierung der Pflegeversicherung)
16. Wie funktioniert die PKV für Selbstständige?
Die PKV verwendet eine andere Beitragslogik als die freiwillige GKV.
Es gibt dort nicht dieselbe Berechnung nach:
beitragspflichtige Einnahmen × gesetzlicher Beitragssatz
Die GKV-Mindestbemessungsgrundlage und die GKV-Beitragsbemessungsgrenze bestimmen nicht die individuelle PKV-Prämie.
Freiwillige GKV-Mitglieder können grundsätzlich in die PKV wechseln. Ob und zu welchen konkreten Bedingungen ein privater Versicherungsvertrag zustande kommt, ist davon zu unterscheiden.
17. Wovon hängt der PKV-Beitrag ab?
Anders als in der GKV richtet sich die PKV-Prämie nicht unmittelbar nach deinem Einkommen. Das Bundesgesundheitsministerium nennt insbesondere das Eintrittsalter, das bei Vertragsschluss eingeschätzte Krankheitsrisiko und den vereinbarten Leistungsumfang als Faktoren der Prämienhöhe. (Quelle: Private Krankenversicherung)
Auch langfristige Tarif- und Prämienmechanismen wie Alterungsrückstellungen unterscheiden die PKV von einer einfachen einkommensabhängigen GKV-Berechnung.
18. GKV und PKV sachlich verglichen
| Punkt | Freiwillige GKV | PKV |
|---|---|---|
| Grundprinzip | beitragspflichtige Einnahmen innerhalb gesetzlicher Grenzen | individuelle Versicherungsprämie |
| Mindestbemessungsgrundlage | ja | nicht die GKV-Systematik |
| GKV-Beitragsbemessungsgrenze | ja | nicht die GKV-Systematik |
| Zusatzbeitrag | kassenindividuell | kein GKV-Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | soziale Pflegeversicherung | private Pflege-Pflichtversicherung |
| Familienversicherung | unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich | keine beitragsfreie GKV-Familienversicherung |
| Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit | gesetzlichen Krankengeldanspruch bzw. andere Absicherung prüfen | vertragliche Absicherung prüfen |
| Rückkehr in die GKV | — | an gesetzliche Voraussetzungen gebunden |
Privat Krankenversicherte müssen zusätzlich eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.
Diese Tabelle ist keine Empfehlung für eines der beiden Systeme.
19. Kann ich später von der PKV zurück in die GKV?
Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nicht beliebig möglich.
Grundsätzlich muss wieder ein Tatbestand eintreten, der eine Versicherungspflicht in der GKV begründet.
Besonders relevant ist § 6 Abs. 3a SGB V.
Nach Vollendung des 55. Lebensjahres können erhebliche Einschränkungen bestehen, wenn zusätzlich insbesondere:
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht keine gesetzliche Versicherung bestand und
- mindestens die Hälfte dieser Zeit Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht oder hauptberufliche Selbstständigkeit vorlag.
Ein Wechsel in die PKV sollte deshalb nicht unter der Annahme erfolgen, dass später jederzeit frei zurückgewechselt werden kann. (Quelle: § 6 SGB V, Wechsel zwischen GKV und PKV)
20. Muss ich als Selbstständiger 77.400 € verdienen, um in die PKV zu können?
Nein.
2026 beträgt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze:
- 77.400 € jährlich
- 6.450 € monatlich
Diese Grenze betrifft insbesondere Beschäftigte und deren Versicherungspflicht.
Sie ist keine allgemeine Mindestverdienstgrenze, die ein Selbstständiger erreichen muss, um aufgrund seiner Selbstständigkeit grundsätzlich Zugang zur PKV haben zu können.
(Quelle: Sozialversicherungsrechengrößen 2026, § 6 SGB V)21. Sonderfälle: Künstlersozialversicherung und andere Konstellationen
Nicht jeder Selbstständige folgt der beschriebenen Standardkonstellation.
Ein wichtiges Beispiel sind selbstständige Künstler und Publizisten, die die Voraussetzungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes erfüllen.
Über die Künstlersozialversicherung gelten besondere Regeln für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Künstlersozialkasse weist für 2026 aus, dass bei versicherten Künstlern und Publizisten die entsprechenden Beitragssätze ungefähr zur Hälfte für den Versichertenanteil zugrunde gelegt werden. (Quelle: Beiträge der Versicherten)
Auch Kombinationen aus Selbstständigkeit und Beschäftigung oder andere besondere Versicherungsstatus können eine gesonderte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung erfordern.
22. Was bedeutet die Krankenversicherung für deine Finanzplanung?
Für deine Unternehmensplanung reicht es nicht, nur Umsatz und Betriebsausgaben gegenüberzustellen.
Vereinfacht:
Umsatz – betriebliche Ausgaben = Unternehmensgewinn
Aber:
Unternehmensgewinn ≠ privat verfügbares Geld
Von deinem wirtschaftlichen Ergebnis können anschließend unter anderem persönliche Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu finanzieren sein.
Bei freiwillig GKV-versicherten Selbstständigen kommt hinzu, dass der aktuelle Krankenkassenbeitrag unter Umständen zunächst vorläufig festgesetzt wurde.
Deshalb solltest du drei Fragen getrennt betrachten:
- Wie viel Gewinn erwirtschaftet mein Unternehmen?
- Welche persönlichen Steuern und Versicherungsbeiträge fallen in meinem Fall an?
- Was bleibt danach tatsächlich privat verfügbar?
Der Rechner bildet einen definierten Planungsfall für 2026 ab. Er unterstützt insbesondere eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung und ohne weitere relevante GKV-Einnahmen. PKV, Künstlersozialversicherung und weitere Sonderkonstellationen werden nicht als individuelle Versicherungsberechnung abgebildet.
23. Checkliste: Was solltest du bei deiner Krankenversicherung klären?
- Ist meine Selbstständigkeit sozialversicherungsrechtlich haupt- oder nebenberuflich?
- Welcher Krankenversicherungsstatus gilt für mich?
- Bin ich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert?
- Welche Einnahmen berücksichtigt meine Krankenkasse für die Beitragsberechnung?
- Wie hoch ist der Zusatzbeitrag meiner konkreten Krankenkasse?
- Habe ich als Selbstständiger einen gesetzlichen Krankengeldanspruch?
- Wie bin ich bei längerer Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert?
- Welcher Pflegeversicherungsbeitrag gilt aufgrund meiner persönlichen Situation?
- Sind berücksichtigungsfähige Kinder bei meiner Pflegekasse korrekt hinterlegt?
- Sind meine GKV-Beiträge vorläufig oder endgültig festgesetzt?
- Liegen meiner Krankenkasse die erforderlichen Einkommensnachweise vor?
- Muss ich aufgrund höherer tatsächlicher Einnahmen mit einer späteren Nachzahlung rechnen?
- Greift bei mir eine Sonderregelung wie die Künstlersozialversicherung?
Die Checkliste ersetzt keine individuelle Statusentscheidung. Sie zeigt, welche Informationen du kennen solltest, bevor du Kranken- und Pflegeversicherung langfristig in deine Finanzplanung einbaust.
24. Was bedeutet das für dich?
Für deine Finanzplanung sind vor allem vier Ebenen wichtig.
Erstens: Kläre deinen tatsächlichen Versicherungsstatus. Selbstständigkeit allein beantwortet noch nicht, ob du freiwillig gesetzlich oder privat versichert bist.
Zweitens: Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, unterscheide deinen Unternehmensgewinn von den beitragspflichtigen Einnahmen der GKV.
Drittens: Plane Kranken- und Pflegeversicherung gemeinsam. Ein reiner Krankenversicherungsbeitrag zeigt noch nicht deine vollständige Belastung.
Viertens: Betrachte Versicherungsbeiträge nicht isoliert vom Rest deiner Unternehmensplanung.
Am Ende zählt nicht allein, wie viel Umsatz du machst oder welchen Gewinn dein Unternehmen ausweist, sondern wie viel nach betrieblichen Kosten, persönlichen Steuern und Versicherungsbeiträgen tatsächlich für dich verfügbar bleibt.
Weiterlesen
- GründenSelbstständig machen: Womit fange ich an?Du möchtest dich selbstständig machen? Erfahre Schritt für Schritt, was du zu Tätigkeit, Anmeldung, Steuern, Versicherungen, Preisen und ersten Kunden klären solltest.Artikel lesen
- Steuern & GeldWelche Steuern zahlen Selbstständige?Welche Steuern zahlen Selbstständige? Verstehe Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Vorauszahlungen und den Unterschied zwischen Umsatz, Gewinn und privat verfügbarem Geld.Artikel lesen
- Versicherung & VorsorgeRentenversicherung für Selbstständige: Pflicht, Beiträge und Regeln 2026Welche Selbstständigen müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Erfahre, wer 2026 pflichtversichert sein kann, wie Beiträge berechnet werden und welche Alternativen es gibt.Artikel lesen
Amtliche Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung
- Bundesministerium für Gesundheit: Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
- Bundesministerium der Justiz: § 5 SGB V – Versicherungspflicht
- Bundesministerium der Justiz: § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
- Bundesministerium der Justiz: § 10 SGB V – Familienversicherung
- Bundesministerium der Justiz: § 44 SGB V – Krankengeld
- Bundesministerium der Justiz: § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
- Bundesministerium der Justiz: § 250 SGB V – Tragung der Beiträge durch das Mitglied
- Die Bundesregierung: Sozialversicherungsrechengrößen 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Finanzierung der Pflegeversicherung
- Bundesministerium der Justiz: § 55 SGB XI – Beitragssatz und Beitragsabschlag
- Bundesministerium der Justiz: § 57 SGB XI – Beitragsbemessung
- Bundesministerium der Justiz: § 59 SGB XI – Beitragstragung bei anderen Mitgliedern
- Künstlersozialkasse: Beiträge der Versicherten
- Bundesministerium für Gesundheit: Private Krankenversicherung
- Bundesministerium für Gesundheit: Wechsel zwischen GKV und PKV
Firmenplan-Ratgeberartikel dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.