Mehr als der Stundenlohn
Wirtschaftliche Kalkulation im Handwerk verbindet mehrere Größen:
- Verrechenbare Arbeitsstunden – nur die Zeit, die beim Kunden abgerechnet wird.
- Arbeitgeber-Gesamtkosten – Bruttolohn plus Arbeitgeberbeiträge und weitere Personalkosten.
- Betriebliche Gemeinkosten – Werkstatt, Fahrzeuge, Werkzeug, Versicherungen, Büro.
- Kalkulatorischer Unternehmerlohn – die Vergütung der eigenen Arbeit als Inhaber.
- Material und Fremdleistungen sowie weitere direkte Auftragskosten.
- Geplantes Gewinnziel – für Risiko, Rücklagen und Investitionen.
Einen allgemeingültigen „richtigen“ Handwerkerstundensatz gibt es nicht. Er ergibt sich aus den Zahlen deines Betriebs – Gewerk, Region, Betriebsgröße und Auslastung unterscheiden sich stark.
Die fünf typischen Kalkulationsfragen
1. Wie viele Arbeitsstunden können tatsächlich verrechnet werden?
Von den bezahlten Stunden gehen Urlaub, Feiertage und Krankheit ab. Von der verbleibenden Arbeitszeit ist nur ein Teil beim Kunden abrechenbar: Fahrten, Materialbeschaffung, Werkstattarbeit, Angebote und Verwaltung fallen trotzdem an. Wer alle Anwesenheitsstunden als verrechenbar ansetzt, rechnet seinen Satz zu niedrig.
2. Welche jährlichen Kosten muss der Betrieb decken?
Dazu gehören die Arbeitgeber-Gesamtkosten aller Mitarbeiter, die Gemeinkosten des Betriebs und der kalkulatorische Unternehmerlohn. Für langlebige Anschaffungen setzt du einen jährlichen Betrag wie die Abschreibung an, nicht den vollen Kaufpreis. Material, das du je Auftrag separat kalkulierst, bleibt hier draußen.
3. Welcher Stundenverrechnungssatz ergibt sich daraus?
Die Jahreskosten abzüglich anderweitiger Deckungsbeiträge – etwa aus separat kalkulierten Leistungen – werden auf die verrechenbaren Stunden verteilt. Das ergibt den kostendeckenden Satz. Kommt das Gewinnziel hinzu, entsteht der Zielstundensatz. Beide sind Netto-Werte ohne Umsatzsteuer und Durchschnitte über alle verrechenbaren Stunden.
4. Wie wird aus dem Stundenverrechnungssatz eine Auftragskalkulation?
Für einen Auftrag schätzt du die verrechenbaren Stunden und multiplizierst sie mit dem Satz. Material, Fremdleistungen und weitere direkte Kosten des Auftrags kommen dazu, sofern sie nicht schon in den Jahreskosten stecken. Für die genauere Betrachtung eines Angebots eignet sich der Rechner Projekt kalkulieren.
5. Wie lässt sich prüfen, ob die geplanten Umsätze und Aufträge ausreichen?
Multipliziere den Satz, den du tatsächlich erzielst, mit den verrechenbaren Stunden und vergleiche das Ergebnis mit Kosten und Gewinnziel. Der Stundenverrechnungssatz-Rechner zeigt diese Jahresdifferenz, wenn du deinen aktuellen Satz einträgst, und wie sich der Zielsatz bei 90 oder 110 % der Stunden verändert. Ab welcher Menge die Fixkosten gedeckt sind, zeigt der Break-even-Rechner.
Durchgängiges Rechenbeispiel
Ein fiktiver kleiner Handwerksbetrieb plant sein Jahr. Alle Beträge sind netto, ohne Umsatzsteuer.
Jahresplanung
| Größe | Wert |
|---|---|
| Jährliche Kosten inkl. kalkulatorischem Unternehmerlohn (C) | 150.000 € |
| Anderweitige Deckungsbeiträge (D) | 10.000 € |
| Zusätzliches Gewinnziel (G) | 20.000 € |
| Verrechenbare Jahresstunden (H) | 2.500 h |
Kostendeckender Satz: max(0; 150.000 − 10.000) ÷ 2.500 = 56,00 €
Zielstundensatz: max(0; 150.000 + 20.000 − 10.000) ÷ 2.500 = 64,00 €
Vereinfachter Auftrag
| Position | Betrag |
|---|---|
| 12 verrechenbare Stunden × 64,00 € | 768,00 € |
| Material-Einstandskosten | 300,00 € |
| Weitere direkte Auftragskosten | 80,00 € |
| Kalkulatorischer Netto-Auftragswert | 1.148,00 € |
Typische Kalkulationsfehler
- Stundenlohn mit Stundenverrechnungssatz verwechseln
- Ein Satz von 25 € für einen Gesellen mit 25 € Bruttolohn deckt weder Arbeitgeberanteile noch Werkstatt, Fahrzeug oder Büro.
- Alle Anwesenheitsstunden als verrechenbar behandeln
- Fahrten, Rüstzeiten und Verwaltung zahlt kein Kunde direkt. Wer sie mitzählt, verteilt die Kosten auf zu viele Stunden.
- Arbeitgebernebenkosten vergessen
- Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Umlagen und weitere Personalkosten gehören zu den Jahreskosten.
- Unternehmerlohn und Gewinnziel doppelt ansetzen
- Wer seinen Wunschverdienst als Unternehmerlohn einträgt und denselben Betrag noch einmal als Gewinnziel, kalkuliert zu hoch.
- Materialumsatz mit Materialdeckungsbeitrag verwechseln
- Nur der Teil des Materialerlöses oberhalb der Einstandskosten trägt zur Kostendeckung bei – nicht der ganze Materialumsatz.
- Material- oder Auftragskosten doppelt berücksichtigen
- Stecken Material oder Fremdleistungen schon in den Jahreskosten, dürfen sie nicht zusätzlich im Auftrag erscheinen – und umgekehrt.
- Preise allein an Wettbewerbern ausrichten
- Fremde Preise sagen nichts über die eigenen Kosten. Sie helfen bei der Einordnung, ersetzen aber keine eigene Kalkulation.
Passende Firmenplan-Rechner
Die Rechner arbeiten unabhängig voneinander. Werte werden nicht automatisch übertragen – du trägst die Ergebnisse selbst in den nächsten Schritt ein.
- Abrechenbare StundenSchätzt ein, wie viele Stunden nach Feiertagen, Urlaub und Krankheit realistisch bleiben.
- MitarbeiterkostenZeigt die Arbeitgeber-Gesamtkosten einer Stelle statt nur des Bruttolohns.
- StundenverrechnungssatzLegt deine jährlichen betrieblichen Kosten und dein Gewinnziel auf die verrechenbaren Stunden um.
- Projekt kalkulierenBetrachtet einzelne Aufträge mit Arbeitszeit und direkten Kosten wirtschaftlich.
- Break-evenZeigt, ab welcher Menge die Fixkosten gedeckt sind.
- KapitalbedarfFür Gründung oder Wachstum: wie viel Geld bis zur tragfähigen Anlaufphase nötig ist.
Hintergründe zu Preisen findest du im Ratgeber Preise kalkulieren; wie die Rechner rechnen, steht in der Methodik.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn und Stundenverrechnungssatz?
Der Stundenlohn ist das, was ein Mitarbeiter brutto je Stunde erhält. Der Stundenverrechnungssatz ist der Netto-Betrag, den der Betrieb je verrechenbarer Stunde durchschnittlich erzielen muss, um alle angesetzten Jahreskosten – Personal einschließlich Arbeitgeberanteilen, Gemeinkosten, Unternehmerlohn – und ein Gewinnziel zu decken. Er liegt deshalb deutlich über dem Lohn.
Wie berücksichtigt man Urlaub, Krankheit und nicht abrechenbare Tätigkeiten?
Im Stundenverrechnungssatz-Rechner gibst du die Arbeitswochen bereits ohne Urlaub, Feiertage und Krankheit an. Der verrechenbare Anteil beschreibt dann, welcher Teil der verbleibenden Arbeitszeit beim Kunden abgerechnet wird – Werkstatt, Fahrten, Angebote und Verwaltung gehören zum nicht verrechenbaren Rest. So wird nichts doppelt abgezogen.
Gehören Materialkosten in den Stundenverrechnungssatz?
Wenn du Material je Auftrag separat kalkulierst, gehört es nicht in die Jahreskosten des Stundenverrechnungssatzes. Sonst würde es zweimal berechnet. Beide Wege sind möglich, aber nur einer davon darf gelten.
Wie berücksichtigt man den Unternehmerlohn?
Als kalkulatorischer Unternehmerlohn in den Jahreskosten – er vergütet die Arbeit des Inhabers. Das Gewinnziel ist ein zusätzlicher Betrag darüber hinaus. Dasselbe Ziel darf nicht in beiden Feldern stehen. Bei einer GmbH kann das Geschäftsführergehalt bereits in den Personalkosten enthalten sein.
Ist der kalkulierte Stundenverrechnungssatz automatisch der richtige Angebotspreis?
Nein. Er ist ein interner Durchschnitt aus deinen eigenen Zahlen. Ob er sich bei deinen Kunden durchsetzen lässt, hängt von Region, Leistung und Wettbewerb ab. Er zeigt aber, unterhalb welcher Größenordnung dein Betrieb auf Dauer nicht kostendeckend arbeitet.
Können Solo-Handwerker denselben Ansatz nutzen?
Ja. Der Rechner hat dafür die Variante „Allein“: nur deine eigene Arbeitszeit, ohne Mitarbeiterkosten. Wer zusätzlich wissen möchte, welcher Satz nach Steuern und Krankenversicherung ein privates Wunscheinkommen ergibt, nutzt den Stundensatzrechner.